Ausgewählte Arbeiten.
Eine Definition von Gefahr
Psychische Krisen, Sicherheit und ein Berliner Polizeiprojekt im Kontext demokratietheoretischer Debatten
Sicherheit ist ein wesentliches und natürliches Bedürfnis des Menschen. Es ist daher nur logisch und verständlich, dass man Vorkehrungen trifft, um sich oder seine Liebsten vor Gefahren zu schützen. Deswegen installiert man ein hochpreisiges Sicherheitssystem im Eigenheim, man ist besonders wachsam in dunklen Straßen und man instruiert die Kinder eindringlich, nicht mit Fremden mitzugehen.
Doch Sicherheit ist relativ. Sie ist abhängig von der Umgebung, der individuellen Wahrnehmung und von eigenen ebenso wie von berichteten Erfahrungen. Wie wir Sicherheit begreifen und was wir für unsere Sicherheit fordern, hängt dabei weniger mit der tatsächlichen Gefährdung, sondern vielmehr mit der wahrgenommen zusammen.
Doch was heißt das eigentlich?
Ein Beispiel: Im Nachbarhaus zieht eine neue Familie ein. Vater, Mutter, zwei Kinder. Sie sind nett, laden zum Grillen ein. Ihre Kinder freunden sich mit den Nachbarskindern an, sind oft zum Spielen dort im Garten. Alles scheint idyllisch. Dann erzählt ihnen ein anderer Nachbar, dass der Vater der zugezogenen Familie ein verurteilter Straftäter sei.
Sie sehen ihre Kinder dort auf der anderen Seite des Zauns. Sie sehen dabei zu, wie der Mann, der angeblich ein Verbrechen begangen hat, ihren Kindern Limonade reicht und ihnen zuwinkt.
Was wären in dem Moment wohl Ihre Gedanken, wenn es Ihre Kinder wären?
Die Kinder zu sich holen? Den Kontakt verbieten? Wegziehen?
Was ihnen der tratschfreudige Nachbar vorenthalten hat, war, dass der nette Vater von nebenan selbstständig war und den falschen Menschen vertraut hatte. Er saß im Gefängnis wegen Steuerhinterziehung, da sein Buchhalter fragwürdige Geschäfte ohne sein Wissen gemacht und er es versäumt hatte – aus gutem Glauben – die Arbeit seines Vertrauten zu kontrollieren.
Was dachten Sie, als Sie Straftäter hörten? Mord? Totschlag? Sexualverbrechen?
Sie sind der Manipulation durch selektive Informationsweitergabe anheimgefallen.
Der Nachbar hatte sie informiert – aber nicht vollständig – und sie damit in ihrer Wahrnehmung beeinflusst.
Das geschieht jeden Tag.
Unsere Wahrnehmung hängt von den Informationen ab, die wir erhalten.
Schon die Darstellung von Straftaten in den Nachrichten beeinflusst, wie wir unsere Sicherheitslage einschätzen. Es ist statistisch inzwischen nachgewiesen, dass prozentual wesentlich häufiger und ausführlicher von Straftaten in den Medien berichtet wird, wenn sie von Menschen mit Migrationshintergrund oder ausländischem Pass verübt werden. Ist der Täter ein Deutscher, fallen die Meldungen weniger umfangreich aus oder finden sogar nur als Randnotiz statt. Dann verzichtet man auf Sondersendungen und Alarmismus.
Dieser Umstand wird gerne von einschlägigen Gruppierungen genutzt, um das interne Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinflussen, und gegen Migrant*innen und ausländische Mitbürger*innen zu hetzen. Die politische Einflussnahme solcher Strömungen ist derzeit genau an diesen Stellen zu beobachten, soll aber hier nicht weiter Thema sein.
In der Hauptstadt stehen wir – vorausgegangen war eine ähnliche Diskussion bereits in Niedersachsen – einem Projekt der Polizei gegenüber, das aus meiner Sicht an vielerlei Stellen ähnliche Marker aufweist. Das inzwischen unter dem Label FEBM, „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“, geführte Projekt wurde zu Beginn unter der Bezeichnung „Polizeiliche Erfassung psychisch erkrankter Personen“ in der Presse bekannt.
Im Laufe des Jahres 2025 kam es bereits zu einer breit geführten Diskussion um die Erfassung von psychisch erkrankten Menschen in einem bundesweiten Register. Dabei existiert in polizeilichen Fahndungs- und Vorgangsbearbeitungssystemen der personenbezogene Hinweis (PHW) ‚Psychische und Verhaltensstörung‘ bereits, was seit einer Anfrage der Abgeordneten Evelyn Schötz (Die LINKE) vom 11.07.2025 bekannt ist. Dabei fehlt die klare Grundlage für die Kennzeichnung, was mitunter Datenschutzfragen aufwirft und kontrovers diskutiert wird.
Zahlreiche Betroffenenvertreter und Fachstellen haben Stellung bezogen und eindringlich davor gewarnt, eine ganze vulnerable Gruppe von Menschen zu kriminalisieren und mit Straftätern gleichzusetzen. Die DGPPN hatte am 7. Januar 2026 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die Gefahr eines Registers für Menschen mit psychischen Erkrankungen klar und deutlich benennt, und betont, dass dies weder zielführend noch hilfreich sein würde. Der zentrale Satz der Mitteilung war für mich folgender: „Psychisch kranke Menschen sind als Gesamtgruppe nicht gewalttätiger als Menschen ohne psychische Erkrankungen.“
Was das Berliner Projekt beinhaltet, was es leisten und wie die Umsetzung aussehen soll, ist bis heute relativ unklar. Ich habe selbst über Monate versucht herauszufinden, wie sich die Berliner Polizei hinsichtlich der ersten Pressemitteilungen positioniert.
Werden wirklich psychisch kranke Menschen ins Visier genommen?
Ist der Fokus auf psychische Erkrankungen im Gesamtkonzept nur ein Teilaspekt?
Oder handelt es sich gar um eine Fehlkommunikation und in Wahrheit fußt das Projekt auf einem ganz anderen Sachverhalt?
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dies weiterhin nicht klar ersichtlich.
Von Seiten der Polizei wurde nur eine Testphase zwischen dem 22.4. und 19.5. bestätigt. Was genau in dieser Testphase erprobt wurde, nach welchem Kriterienkatalog sie handelte – alles weitestgehend unklar. Fragt man direkt bei der Polizei nach, verweist diese darauf, dass man sich in einem laufenden Willensbildungsprozess befinde und alle wesentlichen Dokumente über die Ausformung des Projekts als Verschlusssache deklariert seien.
Derzeit liegen kaum mehr Informationen vor als jene, welche über Parlamentarische Anfragen öffentlich wurden.
Zwei Anfragen stellte der Innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco. Ins Auge fällt dabei, dass die Mitarbeitenden der Polizeiabschnitte, also jene, die im Erstkontakt stehen, von Polizeivollzugskräften geschult wurden. Das bedeutet, dass Polizisten, die einer Person in einer vermuteten psychischen Krise gegenüberstehen, nicht im Umgang mit den besonderen Bedarfen und Sachlagen einer Krisensituation ausgebildet sind, sondern allem Anschein nach auf die klassischen polizeilichen Deeskalationtechniken zurückgreifen müssen. Von einer speziellen Schulung hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen bei psychischen Ausnahmesituationen kann zumindest nach derzeitigem Stand nicht ausgegangen werden.
Doch genau diese Einsatzkräfte sind doch jene, die mit ihrem Verhalten maßgeblich mitentscheiden, ob eine Situation eskaliert, oder nicht.
Forderungen nach speziellen Schulungen im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sind schon seit Jahren Thema in Polizeikreisen, finden aber kaum Eingang in den Alltag. Was die Gründe hierfür sind, kann nur vermutet werden.
Erst auf Ebene der Polizeidirektion und des zuständigen Dezernats des Landeskriminalamts wurden eine überschaubare Anzahl an Mitarbeitern von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit klinischer und forensischer Expertise geschult. Hier befinden wir uns allerdings bereits innerhalb des vorgestellten 3-Stufen-Modells im Eskalationsfeld. Das bedeutet, diese Stellen werden erst hinzugezogen, wenn sich im Erstkontakt Auffälligkeiten gezeigt haben, die von der nächsthöher stehenden Gruppe bewertet werden sollen.
In tendenziell eskalativen Situationen bei psychischem Stress sind Zeit und Fachkenntnis wesentliche Faktoren, um zu deeskalieren. Und Deeskalation ist nicht nur ein wesentlicher Faktor für die betroffene Person, sondern auch für die Einsatzkräfte.
Eskalierende Lagen bedeuten Stress, führen eventuell zu einer körperlichen Auseinandersetzung und im schlimmsten Fall zum Schusswaffengebrauch.
Wie eskalierende Einsatzlagen enden können, kennen wir zu Genüge aus der Presse.
Eine Einbeziehung externer Fachkräfte im laufenden Prozess schloss der Senat für Inneres und Sport ebenso aus, wie eine Involvierung von Fachverbänden in der Erprobungsphase.
Damit drängen sich aus meiner Sicht Fragen zur unabhängigen Evaluation und Kontrolle auf.
Wenn eine Behörde sich ausschließlich selbst kontrolliert, wie vertrauenserweckend kann das Ergebnis dieser Kontrolle sein?
In der Gesamtschau ist zum jetzigen Zeitpunkt aber vor allem eines zu sagen: die Informationslage ist dürftig, teilweise fragmentiert und in diesem Kontext dadurch beunruhigend.
Spricht man einzelne Politiker an, sind diese teilweise sehr bemüht, ebenso beunruhigt aber häufig mit derselben Informationslage ausgestattet, wie man selbst als interessierter Bürger. Nicht, weil sie kein Interesse daran haben, sondern weil ihnen ebenso wenig Informationen zur Verfügung stehen. Auch hier kann ich mich nur wiederholen: wenn auch auf parlamentarischer Ebene keine Transparenz hergestellt wird, wie soll die parlamentarische Kontrolle gewährleistet sein?
Dies stellt nicht nur eine Frage der Transparenz dar, sondern ebenso eine zum demokratischen Grundverständnis. Transparenz ist Teil der demokratischen Ordnung. Wenn sie nicht einmal mehr auf parlamentarischer Ebene stattfindet, wie sicher ist unsere demokratische Ordnung?
Die bereits angesprochenen Fachgremien wie die DGPPN verweisen zudem explizit auf Prävention als solides Mittel zur Verhinderung von Gewalttaten.
Entscheidend ist es, frühzeitig und niedrigschwellig Hilfsangebote bei psychischen Belastungen zur Verfügung zu stellen, um gar nicht erst eskalative Situationen zu provozieren. Diese Ansicht vertreten sämtliche namhafte Fachstellen und Verbände.
Oft fehlt vielen Betroffenen, die mit einer Krise zu kämpfen haben, bis heute der Mut, nach Hilfe zu fragen. Vorurteile spielen dabei eine entscheidende Rolle. Trotz unzähliger Aufklärungskampagnen und des Engagements der Vereine und Hilfsorganisationen halten sich Fehlannahmen weiterhin hartnäckig, auch wenn vor allem die jüngere Generation sich offener und besser informiert präsentiert. Sie machen selbst Erfahrungen öffentlich, leisten Aufklärungsarbeit und unterstützen aktiv die Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen.
Wie ausgeprägt Vorbehalte und Klischees sich zeigen, ist dabei zum einen stark vom persönlichen Umfeld des Betroffenen abhängig und zum anderen auch von der Region, in der man lebt.
Auf dem Land muss man Hilfsangebote teilweise nach wie vor mit der Lupe suchen und psychische Erkrankungen führen leider immer noch häufiger zu Stigmatisierung und Ausgrenzung, vor allem, wenn traditionelle Wertvorstellungen eine wesentliche Rolle spielen.
Ist man beruflich erfolgreich, vielleicht in leitender Position mit umfassender Verantwortung, fürchtet man Job- oder Statusverlust. Schon eine vermutete Stigmatisierung kann Ängste auslösen. Vor allem Männer suchen dadurch häufig erst spät Unterstützung. Auch eine Verlagerung der Symptome, auch Somatisierung genannt, ist möglich.
Sollte nun mit der eigenen Offenbarung einer psychischen Krise zusätzlich die Gefahr bestehen oder auch nur angenommen werden, als sicherheitsrelevantes Problem wahrgenommen zu werden, kann dies eine weitere Hürde darstellen und frühe Hilfen erschweren oder gar unmöglich machen.
Es ist daher nur folgerichtig in Prävention zu investieren, Zugangsbeschränkungen zu reduzieren und niedrigschwellige Angebote zu implementieren, damit Menschen mit psychischen Herausforderungen schneller im Hilfesystem andocken können.
Lange unbehandelte Phasen bei einigen psychischen Erkrankungen können überdies zu Chronifizierungen führen. Das stellt nicht nur für Betroffene selbst eine immense Belastung dar, sondern wird sich vermutlich langfristig auch in gesellschaftlichen Dynamiken zeigen. Eine Zunahme von Gewalttaten, steigende Zahlen bei Suiziden, vermehrte Klinikaufenthalte, verbunden mit Zwangsmaßnahmen könnten anzunehmende Konsequenzen sein. Nicht zuletzt sollte man auch mit wesentlich erhöhten Ausgaben im Gesundheitswesen rechnen.
Einsparmaßnahmen, wie sie derzeit diskutiert oder bereits beschlossen wurden, treffen besonders die, die am meisten Hilfe brauchen. Kassenpatienten verlieren den Zugang zum Hilfesystem oder die Hürden werden unüberwindlich. Wartelisten, wie wir sie schon heute vielerorts haben, könnten noch länger oder ganz geschlossen.
Damit schneidet man den Weg zur Prävention faktisch ab.
Wo Prävention und Versorgung fehlt oder nicht mehr einfach zu erreichen ist, schwelt die Eskalation, bis sie ausbricht. Aber Eskalation ist nicht gleichzusetzen mit Gefahr, sondern mit Not. Mangelnde Versorgung baut Druck auf. Wenn man zusehen muss, wie andere mit entsprechenden Ressourcen Wege ins Hilfesystem finden und man selbst ausgeschlossen bleibt, macht das wütend und verzweifelt. Systemisch bedingter Ausschluss wird als ungerecht empfunden und wird meines Erachtens einem demokratisch geführten Sozialstaat nicht gerecht.
Es gleicht einem staatlichen Armutszeugnis.
Wo Wut und Verzweiflung Not erzeugen, ist die Eskalation nicht weit. Eskalation ist häufig laut, wirkt unberechenbar und daher gefährlich. Dass Eskalation daher immer wieder mit Gefahr gleichgesetzt wird, erscheint nur logisch. Und dennoch ist diese Kausalität oft gar nicht vorhanden.
Zuvor erwähnte ich bereits das Ungleichgewicht in der Berichterstattung bei Gewalttätern hinsichtlich der Herkunft. Was ich an der Stelle nicht erwähnt hatte, war, dass auch die psychische Belastung und/oder vielleicht sogar diagnostizierte Erkrankung eine wesentliche Rolle in der medialen Aufbereitung spielt. Häufig hören wir bei schweren Gewalttaten, dass der Täter in die Psychiatrie eingeliefert wurde. Das ist nicht nur unsauber, sondern je nach Kontext sogar falsch. Denn ein vermeintlich psychisch erkrankter Täter wird in die forensische Psychiatrie, kurz Forensik, überstellt. Dabei handelt es sich um einen besonderen Bereich einer Strafvollzugsanstalt mit psychiatrischem Personal und nicht um eine offene psychiatrische Klinik. Ein Straftäter wird auch nicht in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Der Unterschied zur forensischen Psychiatrie ist der Rechtsahmen. In der geschlossenen Psychiatrie werden Menschen akutbehandelt, die als selbst- oder fremdgefährdend eingeschätzt wurden, ohne eine Straftat begangen zu haben. Zwangsbehandlungen bedürfen einer richterlichen Anweisung, welche nicht mit einem Richterspruch im strafrechtlichen Sinn verwechselt werden dürfen.
Die Unterscheidung ist relevant, denn ein Straftäter wird niemals in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Eine klare sprachliche Differenzierung der Sachverhalte ist unerlässlich, um hier nicht Fehlannahmen zu provozieren, die wiederum zu Stigmatisierung und Diskriminierung führen können.
Eine psychische Krise geht nicht zwangsläufig mit Eigen- oder Fremdgefährdung einher, wird aber häufig so gelesen, vor allem, wenn diejenigen, die im Erstkontakt mit der entsprechenden Person, ungeschult sind und die Situation fehleinschätzen. Menschen in psychischen Ausnahmesituationen haben besondere Bedürfnisse, reagieren häufig empfindlich auf Lärm, körperliche Nähe und eine rigide Tonlage. Das standardisierte Vorgehen nach Polizeirichtlinie in eskalativen, tendenziell als gefährlich eingestuften Situationen wird von den Betroffenen selbst als Bedrohung verstanden, und kann dann zu einer unnötigen Eskalation führen.
Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass Polizisten im Umgang mit psychischen Krisen eine spezielle Schulung erhalten, da die Standardregularien nicht greifen und/oder im Ernstfall – wie bereits erwähnt – sogar zur Gefährdung der Einsatzkräfte führen können.
Wenn wir nun aber psychische Krisen einerseits und das legitime Ziel der Polizei, nämlich Gefahrenabwehr andererseits, zusammenbringen, betreten wir einen Bereich, in dem sich viele kritische Fragen ergeben. Insbesondere dann, wenn eine psychische Krise als Gefahr deklariert wird. Das Sicherheitsbedürfnis der einen Seite gegen das Hilfebedürfnis der anderen Seite auszuspielen, halte ich für sehr gefährlich.
Denn am Ende des Tages stellt sich scheinbar immer eine Frage: Fühlen Sie sich sicher in diesem Land? Werden Sie ausreichend geschützt?
Allein der Umgang mit dieser komplexen Fragestellung ist ur-politisch und beeinflusst nicht nur Parteiprogramme, sondern auch die mediale Aufarbeitung und damit die öffentliche Wahrnehmung von Sicherheit.
Die aus meiner Sicht viel Wichtigere Frage ist deswegen Folgende: Was macht Ihnen Angst? Warum?
Wenn Sie diese Frage beantworten können, dann wissen Sie auch, welches Sicherheitskonzept man Ihnen verkaufen kann.
Psychisch erkrankte Menschen stellen nicht allein aufgrund ihrer Diagnose eine Gefahr dar und dürfen nicht behandelt werden, als täten sie es. Ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung ist kein Straftäter aufgrund seiner Erkrankung. Straftaten begründen sich auf Taten, wie das Wort vermuten lässt. Eigenschaften, Charakter oder Identität ist keine Tat, ebenso wenig eine Diagnose. Taten setzen Handlung voraus.
Ein Mensch in einer Krise verdient unsere Unterstützung.
Prävention und Hilfe ist die effektivste Art, psychischen Krisen zu begegnen.
Ich will nicht bestreiten, dass es auch Straftäter gibt, die ihre Straftat aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands begangen haben oder begehen. Natürlich gibt es sie. Aber aus diesem Grund Gefahrenabwehr entlang psychischer Erkrankungen neu aufzusetzen, wie es zumindest zu Beginn kommuniziert wurde und nach wie vor in weiten Teilen Deutschlands diskutiert wird, ist weder effizient noch effektiv.
Mit Blick auf unsere verbrieften Grundrechte hätte ich da zudem ein paar wesentliche Fragen. Dabei habe ich die angrenzenden rechtlichen Vereinbarungen, denen wir uns verpflichtet haben, noch gar nicht erwähnt. Ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste geprüft werden, ebenso das Verhältnis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG).
Wenn wir uns die Zahlen ansehen – sei es die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen oder die Diagnosestellung pro Jahr – wird schnell klar, dass psychische Erkrankungen kein Randphänomen darstellen. Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen, sondern von einer Thematik, die sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht und genauso plötzlich wie schleichend ins Leben von Betroffenen treten kann. Wenn die Psyche erkrankt, bedeutet es nicht gleich Schizophrenie oder Psychose. Psychische Störungen treten in den unterschiedlichsten Ausprägungen auf. Sie entstehen aus dem Leben – durch Krankheit, Isolation, Gewalt oder Überforderung.
Der Verlust eines Kindes, ein Unfall oder sich schlagartig verändernde wirtschaftliche Verhältnisse – nichts davon ist speziell. Es ist alltäglich und kann Sie genauso treffen wie mich oder meinen Nachbarn, seine Mutter und jeden anderen auch.
Unter psychisch erkrankten Menschen befinden sich nicht mehr Straftäter als in der Durchschnittsbevölkerung. Gleichzeitig können unbehandelte Psychosen, schwere Persönlichkeitsstörungen vor allem in Verbindung mit Alkohol- und Drogenkonsum die Wahrscheinlichkeit einer Straftat erhöhen, was die Dringlichkeit des Ausbaus der Präventionsmöglichkeiten verdeutlicht und nicht die der Gefahrenabwehr.
In den Gefängnissen sitzen zwar überdurchschnittlich viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung, doch ist es ein Trugschluss, dass psychische Erkrankungen mit Straftaten einhergehen.
Es sind andere, wesentliche Faktoren, die dabei oft übersehen werden. Teils frühe Traumatisierung, Heimerfahrung, Armut, soziale Isolation, Sucht, institutionelles Versagen und nicht zuletzt zu hohe Zugangshürden verhindern eine frühzeitige Versorgung und Unterstützung.
Eine psychische Erkrankung ist multifaktoriell und sie eindimensional als Ausgangslage für eine Straftat zu rahmen ist gefährlich. Psychische Erkrankungen allein sind kein valider kriminalistischer Alleinerklärungsfaktor. Sie sind ein Faktor von vielen innerhalb des kriminalistischen Gesamtkontextes. Sie innerhalb des polizeilichen Wirkungskreises nicht mitzudenken, würde allerdings die Komplexität der Realität verleugnen und wäre folglich fatal.
Psychische Erkrankungen als Alleinstellungsmerkmal für kriminelles Potential zu betrachten ist dabei aber genauso verheerend wie falsch.
Es bedarf einer transparenten, multiprofessionellen Betrachtungsweise des Aktionsrahmens der Exekutive im Umgang mit psychisch erkrankten Personen unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens.
Die Einbeziehung von geschulten und fachkompetenten Personen und Fachstellen ist dabei nicht optional, sondern zwingend erforderlich – und zwar an allen Stellen des polizeilichen Handelns. Das bedeutet, dass bereits in der Konzeptionierung ein Hinzuziehen von externen Fachstellen und Kompetenzkräften erfolgen muss und an keiner Stelle ausgesetzt werden darf. Die Beurteilung psychischer Zustände obliegt zu Recht einem speziell geschulten Fachkreis mit entsprechender Ausbildung. Dies sollte auch im polizeilichen Kontext uneingeschränkt Berücksichtigung finden.
Wenn wir unter diesen Umständen die angestrebte Novelle des PsychKG in die Betrachtung einbeziehen, stellen sich Fragen hinsichtlich potenzieller sich eröffnender Grauzonen innerhalb der Handlungsräume und Kompetenzbereiche aller Beteiligten hinsichtlich der Handhabung eines psychischen Ausnahmezustands. Wenn der Fokus sicherheitslogisch ausgerichtet ist, nimmt die Bedeutung des Schutzes der Person diametral zur angenommenen Gefährdung ab, was im Kontext der Gefahrenabwehr nur konsequent erscheint.
Andere Bundesländern haben bereits stark umstrittene Anpassungen des PsychKG beschlossen, welche zum Beispiel den sehr streng geregelten Datenaustausch zwischen Polizei und Gesundheitssystem aufbrechen. Auch die Erweiterung der Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen außerhalb des klinischen Rahmens durchzuführen, wird diskutiert und ist höchst umstritten. Nimmt man die Frage nach der Ausrichtung des Berliner Polizeiprojekts zusammen mit der Frage nach der Ausgestaltung des PsychKG, ergeben sich durchaus weitere brisante Fragestellungen.
Der Ausbau des Versorgungssystems spielt daher auf allen Ebenen eine essenzielle Rolle und muss oberste Priorität erfahren. Denn dies würde nicht nur zu einer besseren Prävention führen, sondern auch passende Anschlussstellen für die Polizei bei Kontakt mit einem Menschen in einer Krisensituation gewährleisten. Es spricht nichts dagegen, das Gesundheitssystem mit dem System der Exekutive an entscheidenden Schnittstellen besser zu verzahnen, um im Bedarfsfall zielgerichtet und sinnvoll agieren zu können. Es ist vielmehr eine Frage der konkreten Ausgestaltung. Denn die Realität ist auch, dass im polizeilichen Alltag Einsatzkräfte häufig mit Ausnahmezuständen konfrontiert sind. Wenn aber die Versorgungslage angespannt ist, die Andockstellen für Hilfesuchende schwer zu erreichen sind, und eine konsequente, bedarfsorientierte Unterstützung nur lückenhaft stattfindet oder auf wackeligen Beinen steht, laufen wir Gefahr den prekären Status Quo entweder zu halten oder die Lage sogar noch zu verschlimmern.
Gefahrenabwehr fängt bei Prävention an. Prävention zu streichen, um den daraus erwachsenden Problemen mit Gefahrenabwehrkonzepten zu begegnen, ist ein provoziertes Paradoxon. Denn wenn Prävention systematisch geschwächt wird, während gleichzeitig sicherheitslogische Konzepte ausgebaut werden, entsteht zumindest die Frage, welche gesellschaftlichen Dynamiken dadurch langfristig erzeugt werden.
Ich möchte mit einer Frage schließen: Wenn Sie sich in einer psychischen Krise befänden, wem würden Sie davon erzählen? Und wem nicht? Warum?
Quellen
Literatur:
Schewe, Christoph S.: Das Sicherheitsgefühl und die Polizei. Darf die Polizei das Sicherheitsgefühl schützen? Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1132. Berlin 2008.
Seithe, Mechthild: Soziale Arbeit und Neoliberalismus heute: schwarz auf weiß. Springer Nature, Oranienburg, S. 193–223, 2025.
Stompe, Thomas; Schanda, Hans: Psychisch kranke Täter in Film und Massenmedien. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, 2019.
Staller, Mario; Körner, Swen: Handbuch polizeiliches Einsatztraining. Professionelles Konfliktmanagement – Theorie, Trainingskonzepte und Praxiserfahrungen. Springer Gabler, Wiesbaden, 2022.
Stigmatisierung und Folgen
https://www.heiligenfeld.de/blog/depression-eine-krankheit
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/97ac4eb5-3d22-4b2f-8301-585816bfe254/content
UN-BRK:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
Institut für Menschenrechte: Position: Risikomanagement an menschenrechtlichen Standards ausrichten
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/risikomanagement-an-menschenrechtlichen-standards-ausrichten
Berichterstattung zum Berliner Polizeiprojekt:
rbb 24: Offene Fragen vor Pilotprojekt zur Verhinderung schwerer Gewalttaten, 26.03.2026
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/berlin-polizei-pilotprojekt-bedrohungsmanagement-.html
rbb24: Polizei will Gewalt durch psychisch kranke Täter früher verhindern, 03.02.2026
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/02/frueherkennungpolizei.html
Berliner Morgenpost: Polizei Berlin will psychisch Kranke erfassen – darum sorgen die Pläne für Kritik, 27.03.2026
https://www.morgenpost.de/berlin/article411562412/polizei-berlin-will-psychisch-kranke-erfassen-darum-sorgen-die-plaene-fuer-kritik.html
Medien und Berichterstattung:
Journalistikon: Manipulation
https://journalistikon.de/manipulation/
Mediendienst Integration: EXPERTISE Kriminalität und Migration: Das Bild in deutschen Medien. Prof. Dr. Thomas Hestermann, Macromedia University of Applied Sciences Hamburg, Oktober 2025.
https://mediendienst-integration.de/fileadmin/user_upload/Expertisen/Mediendienst_Integration_Expertise_Kriminalitaet_und_Migration_in_deutschen_Medien_Thomas_Hestermann.pdf
Mediendienst Integration: Rechte Parteien dominieren das Thema Migration
https://mediendienst-integration.de/news/rechte-parteien-dominieren-das-thema-migration/
Verfassungsschutz: Remigration https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/R/remigration.html
Stiftung Mercator: Migrationspolitik der Rechtspopulisten
https://www.stiftung-mercator.de/content/uploads/2024/10/TUD_MIDEM_PolicyPaper_2024-2_Migrationspolitik-der-Rechtspopulisten.pdf
Mental Media: Zwischen Schlagzeilen und Stigmabewältigung – Wie soll journalistische Berichterstattung über psychische Erkrankungen aussehen
https://mentalmedia.mewi-projekte.de/zwischen-schlagzeilen-und-stigmabewaeltigung-wie-soll-journalistische-berichterstattung-ueber-psychische-erkrankungen-aussehen/
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e. V.: LVPEBW kritisiert voreilige Zuschreibung von psychischen Erkrankungen bei Straftaten
https://www.lvpebw.org/2024/10/22/lvpebw-kritisiert-voreilige-zuschreibung-von-psychischen-erkrankungen-bei-straftaten/
Landeskoordinierungsstelle Essstörungen NRW: Berichterstattung über Menschen mit psychischen Erkrankungen. Eine Hilfestellung für Journalistinnen und Journalisten sowie Redakteurinnen und Redakteure. Aktionsbündnis Seelische Gesundheit.
https://www.landeskoordinierungsstelle-essstoerungen-nrw.de/fileadmin/contents/Datenbank-Infothek/fairmedia_Aktionsbuendnis.pdf
Language matters: Medien und psychisch Kranke
https://blog.zhaw.ch/languagematters/2016/02/23/medien-und-psychisch-kranke/
DGPPN:
DGPPN: Kein Zentralregister für Menschen mit psychischen Erkrankungen, 07.01.2025.
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025/kein-zentralregister-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen.html
DGPPN: Wir brauchen kein Register, sondern konsequente Therapie, 29.01.2025.
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025/wir-brauchen-kein-register-sondern-konsequente-therapiepsychischen-erkrankungen.html
DGPPN: Prävention von Gewalttaten. Positionspapier der DGPPN, Juni 2025.
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/4a43e25e5cbbd478eabca991860146cdb4c501e5/DGPPN_Positionspapier_Pr%C3%A4vention%20von%20Gewalttaten_05022026_web.pdf
DGPPN: Versorgung stärken, Gewalt verhindern. Empfehlungen der DGPPN, Februar 2026.
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/97e5e3008bce25eb443c45886be64ab437e828ed/2026-03-04_DGPPN%20Empfehlungen%20Versorgung%20st%C3%A4rken-Gewalt%20verhindern.pdf
DGPPN: Psychisch kranke Straftäter – Gefängnispsychiatrie und Maßregelvollzug, November 2024.
https://www.dgppn.de/presse/themenservice/science-bite-psychisch-kranke-straftaeter.html
DGPPN: Basisdaten Psychische Erkrankungen, Februar 2025. https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/a71c6af0841eb0236690e3d360630418d5f56c24/2025_DGPPN_Basisdaten%20Psychische%20Erkrankungen.pdf
DGPPN: Psychisch kranke Straftäter. 29.11.2023.
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/0769a711acff938012fc4946853ec20fbdd9d363/20241129%20Pressecaf%C3%A9%20Gef%C3%A4ngnispsychiatrie%20FIN.pdf
DGPPN: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen, 04.12.2025. https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/60ae1632fadf07a781f70ce45af58661cef6247d/2025-12-05_STN%20DGPPN%20NPsychKG.pdf
Gelbe Liste: DGPPN warnt: Gewaltprävention durch Therapie statt Kontrolle
https://www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/dgppn-warnt-gewaltpraevention-durch-therapie-statt-kontrolle
Niedersachsen – Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG):
Netzpolitik.org: Niedersächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Wann Daten bei der Polizei landen können, sollen oder müssen
https://netzpolitik.org/2026/niedersaechsisches-psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wann-daten-bei-der-polizei-landen-koennen-sollen-oder-muessen/
NDR: Land Niedersachsen ringt um besseren Schutz vor psychisch erkrankten Gefährdern
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/land-niedersachen-ringt-um-besseren-schutz-vor-psychisch-erkrankten-gefaehrdern,psychkhg-100.html
Datenschutz: Datenschutzbeauftragter mahnt bei Polizeigesetz Novelle: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist legitimierbar
https://www.datenschutz.de/datenschutzbeauftragter-mahnt-bei-polizeigesetz-novelle-nicht-alles-was-technisch-moeglich-ist-ist-legitimierbar/
Strafgefangene und psychische Erkrankungen:
BPtK: Über 80% der Strafgefangenen sind psychisch krank
https://www.bptk.de/neuigkeiten/ueber-80-prozent-der-strafgefangenen-sind-psychisch-krank/
Bayerische Staatszeitung: Ab wann darf die Polizei von einer psychischen Störung wissen? 18.08.2025
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/ab-wann-darf-die-polizei-von-einer-psychischen-stoerung-wissen.html#topPosition
Schröder, Tina: Psychische Erkrankungen bei männlichen Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Lübeck, 2005.
https://d-nb.info/980154014/34
Drucksachen:
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (GRÜNE) vom 19. Februar 2026: Polizeieinsätze mit Todesfolge 2025.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25255.pdf
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (GRÜNE) vom 20. April 2026: Pilotprojekt Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement der Polizei https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25864.pdf
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (GRÜNE) vom 9. Februar 2026: Pilotprojekt der Polizei Berlin zu Menschen mit psychischen Erkrankungen
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25142.pdf
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evelyn Schötz (Die LINKE) vom 11.07.2025:
Berichte über Bedenken gegen die Datenerfassung und Datenspeicherung zu Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden https://dserver.bundestag.de/btd/21/008/2100854.pdf
Polizei und der Umgang mit psychisch erkrankten Menschen:
Thomas Feltes, Michael Alex: Polizeieinsätze in Verbindung mit psychisch kranken Menschen
https://www.thomasfeltes.de/images/Feltes_Alex_Psychisch_Gesto%CC%88rte_02052020_ohne_marks.pdf
Institut für Menschenrechte: Debatte um „psychisch kranke Gefährder“ menschenrechtlich problematischhttps://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/debatte-um-psychisch-kranke-gefaehrder-menschenrechtlich-problematisch
apk-ev: Deeskalation und Prävention von Zwangsmaßnahmen
https://www.apk-ev.de/fileadmin/downloads/APK_Tagungsband_41_-_Wolfgang_Papenberg_-_Deeskalation_und_Praevention_von_Zwangsmassnahmen.pdf
Statistiken:
Statistisches Bundesamt: Psychische Erkrankungen 2024 die Ursache für 18,9 % der Krankenhausbehandlungen von 10- bis 19-Jährigen
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N021_23.html
Deutsche Gesellschaft der Vereinten Nationen e.V.: Wie steht es um die globale psychische Gesundheit? Ein Überblick
https://dgvn.de/meldung/wie-steht-es-um-die-globale-psychische-gesundheit-ein-ueberblick
Robert Koch Institut: Psychische Störungen – Administrative Prävalenz https://www.gbe.rki.de/DE/Themen/Gesundheitszustand/PsychischeStoerungen/PsychischeStoerungenInsgesamt/PsychischeStoerungenAdministrativePraevalenz/psychischeStoerungenAdminPraevalenz_node.html?darstellung=0&kennzahl=1&zeit=2024&geschlecht=0&standardisierung=0
Wenn die Polizei neue Wege geht
Über Intransparenz, Grundrechte und ein umstrittenes Berliner Polizeiprojekts,
„Warum tust du dir das an? Es betrifft dich doch gar nicht.“
Eine Frage, die man mir in den letzten Tagen mehrfach gestellt hat, wenn ich Anfragen verschickt habe oder Details zum umstrittenen Pilotprojekt der Berliner Polizei wissen wollte.
Zuerst habe ich die Frage gar nicht verstanden. Denn was tu ich mir denn an? Ich stelle Fragen, die jedermann stellen könnte – und meiner Meinung nach auch sollte. Und natürlich betrifft es mich.
Wie könnte es das nicht?
Wenn die Polizei Berlin ein Projekt ankündigt, in dem sie verhaltensauffällige, potenziell intoxikierte und vermeintlich psychisch erkrankte Personen ins Visier nimmt, es als Gefahrenabwehr rahmt, dabei aber vage in der Aussage bleibt, bin ich betroffen.
Nicht, weil ich vielleicht verhaltensauffällig bin – wobei sich jeder selbst gern ein Bild machen darf – und ganz sicher nehme ich keine Drogen. Eine Diagnose über eine psychische Erkrankung kann ich auch nicht vorweisen. Aber das spielt alles gar keine Rolle.
Denn wer im Rahmen dieses Projekts entscheidet, was als verhaltensauffällig gilt oder vermutlich psychisch krank, ist unklar. Nach welchen Kriterien das Projekt angelaufen ist, welche Rahmenbedingungen vorherrschen, welche konkreten Ziele unter welchen Maßgaben verfolgt werden – das alles wurde bisher nicht kommuniziert.
Was wir wissen, wissen wir aus der Presse. Und was dort zu lesen war, war beunruhigend. Seitdem ist es erstaunlich still geworden – und das Projekt ist angelaufen.
Wenn aber ein Projekt, das potenziell Grundrechte berührt und eine ohnehin marginalisierte Gruppe betrifft, ohne klare Kriterien, Ziele und Kontrollmechanismen vorgestellt wird, ist Skepsis nicht nur legitim, sondern zwingend.
Dass ich mit dieser Ansicht nicht allein bin, sieht man an den Stellungnahmen, die unter anderem die DGPPN verfasst hat, wie auch andere Verbände und Vereine, die sich für psychisch erkrankte Menschen einsetzen. Sogar das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich klar positioniert und sieht die Rechte psychisch erkrankter Menschen gefährdet.
Wir brauchen aber gar nicht auf die UN-BRK schielen, die den Meisten als Erstes einfällt, wenn es um verbrieften Schutz geht. Es reicht das Grundgesetz.
Dieses Grundgesetz ist uns nicht in den Schoß gefallen, sondern es ist als Reaktion auf staatliche Willkür und systematische Entmenschlichung entstanden. Gerade deshalb sollten wir sensibel sein, wenn staatliches Handeln intransparent bleibt und vulnerable Gruppen betrifft.
Wenn man nun aber die Entwicklungen rund um dieses umstrittene Polizeiprojekt verfolgt hat und feststellt, mit welcher Intransparenz hier gearbeitet wird, obwohl es den Presseberichten zufolge eine marginalisierte und tendenziell diskriminierte Gruppe von Menschen betrifft und in der Folge dessen eben auch Grundrechte berührt, kommt man kaum umhin, gewisse Parallelen zu jenen Mechanismen, die wir doch so sehr verhindern wollen, zu erkennen.
Psychisch Kranke galten im Nationalsozialismus als nicht lebenswert, weil sie als krank und nicht leistungsstark markiert wurden. Unzählige haben unvorstellbares Leid erfahren. Sie wurden missbraucht, ausgehungert, dauerhaft sediert oder bei vollem Bewusstsein medizinischen Eingriffen unterzogen. Hundertausende wurden hingerichtet.
Ja, ich spüre den Widerspruch, der an der Stelle laut wird und höre das „Ja, aber davon kann ja keine Rede sein.“.
Mag sein. Vielleicht.
Von uns wird laufend gefordert ein historisches Verständnis zu entwickeln, Erinnerungen wach und lebendig zu halten, damit Fehler von damals sich nicht wiederholen.
Gleichzeitig stellt es ein Tabu dar, Parallelen zu benennen, wenn sie sichtbar werden.
Es geht dabei nicht um Gleichsetzung. Es geht um Mechanismen: Wer definiert Abweichung? Wer markiert Menschen als Problem? Was folgt daraus?
Wenn wir diese Fragen nicht stellen dürfen, wird aus dem „Nie wieder“ eine leere Floskel.
Ziehen wir den Fokus aber weiter raus und schauen politisch breiter in die Runde, stellen wir bald fest, dass es weitere Marker gibt, die wir von damals bereits kennen. Ich sprach vorhin über Leistungsstärke.
Wir haben einen Bundeskanzler, der in seinen Reden immer wieder die Leistungsbereitschaft der Bevölkerung infrage stellt.
Die Errungenschaften der Nachkriegszeit wie die 40-Stunden-Woche, Kündigungsschutz und Krankengeld stehen auf dem Prüfstand. Inklusion wird mit dem Argument des Strukturwandels und des Bürokratieabbaus entwertet.
Schon heute haben wir in Berlin – um nur ein Beispiel zu nennen – unzählige erschöpfte Eltern, die weit über ihrem Limit täglich weiterlaufen, weil ihr behindertes Kind vom Schulbesuch ausgeschlossen wird. Die Begründungen sind vielseitig – es mangelt an geeigneter Betreuung, an passenden Schulplätzen oder das sowieso überarbeitete Lehrpersonal ist nicht in der Lage, sich auch noch um ein Kind mit erhöhtem Bedarf zu kümmern. Aus meiner Sicht sprechen wir hier schon von einer Grundrechtsverletzung und einer institutionellen Kindeswohlgefährdung. Denn nicht nur der Schulbesuch wird verwehrt, sondern auch Sozialisation, Anschluss und Teilhabe. Wir arbeiten bereits mit aktiver Exklusion.
Der Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wird mit Wirtschaftlichkeit begründet, nicht mit einer Verbesserung der Versorgung. Und genauso stellt es sich auch inhaltlich dar.
Wenn wir weitere soziale Bereiche wie die Krankenkassenreform, die Kürzungen in der Psychotherapie und die angestrebte Novelle des PsychKG – und hier im Speziellen spreche ich ausschließlich von Berlin, da andere Bundesländer die Novelle bereits beschlossen haben – lässt sich ein gewisses Muster nur noch schwer leugnen.
Insbesondere der augenfällige Widerspruch im Themengebiet rund um die mangelhafte psychotherapeutische Versorgungslage und die gleichzeitige Kürzung bei der Versorgung lässt alle Warnlichter leuchten, besonders wenn eine parallele Kriminalisierung psychisch Erkrankter erfolgt.
Wie alle großen Verbände betonen, liegt der Hebel in der Prävention – und genau hier kürzt man. Wo man an Prävention und Hilfen spart – das zeigen unzählige Forschungsarbeiten – eskaliert langfristig die Situation. Am Ende kostet diese Fehlentscheidung mehr als sie zu Beginn verspricht einzusparen. Man möchte fast von einer selbst erfüllenden Prophezeiung sprechen, einer provozierten Eskalation, um die Gefahrenabwehr, auf die das Berliner Polizeiprojekt ja abzielt, rückwirkend zu legitimieren. Das ist kein neues Phänomen, sondern ein sozialwissenschaftlich belegter Effekt. Wer Abweichung definiert und daraus (Be)Handlung ableitet, produziert die Abweichung oft erst.
Ich möchte aber auch folgenden Gedanken noch unbedingt mitgeben: Diverse Studien zeigen, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung überdurchschnittlich präsent im Polizeialltag sind. Häufig dann, wenn die Situation bereits eskaliert ist oder als angespannt wahrgenommen wird. Gleichzeitig zeigen eben diese Studien auch, dass den Einsätzen selten ein kriminalitätsbezogener Anlass zugrunde liegt, sondern von Hilfsbedürftigkeit, Konflikten oder einer eskalierten Dynamik herrührt.
Wir wissen, dass häufig kein fundiertes Grundlagenwissen bei Einsatzkräften zum Thema psychische Erkrankung vorliegt. Das wiederum kann dazu führen, dass über Missverständnisse, fehlender Empathie oder Einsatzdruck schlechte Erfahrungen mit der Exekutive gemacht werden und diese nicht als hilfreich wahrgenommen wird, sondern als Bedrohung. Zudem ist zu beachten, dass eine polizeilich wahrgenommene ‚Verhaltensauffälligkeit‘ nicht automatisch mit einer psychischen Erkrankung gleichzusetzen ist – eine Differenzierung, die in der Praxis jedoch nicht immer trennscharf erfolgt.
Was hat es wohl für einen Effekt, nun ein Polizeiprojekt anlaufen zu lassen, das von Anbeginn unter dem Rahmen der Erfassung psychisch Kranker bekannt wurde und zu dem es keine konkreten Informationen bezüglich Inhalt, Rahmen, gesetzlichen Grundlagen, Vorgehensweisen und Einbindung von Fachstellen gibt? Wenn schon Vertrauenslücken bei vermeintlich Betroffenen vorhanden waren, wird nun auch noch der letzte Rest zerstört.
Vertrauen ist aber die Grundlage von Kooperation. Wo Kooperation aufgrund fehlender Grundlage nicht gegeben ist, führt dies unweigerlich zu Eskalation.
Erneut wird durch die Rahmenbedingung ein Zustand geschaffen, der das Vorgehen zu legitimieren scheint, weil die Eskalation ja belegt wird.
Nur stimmt die Kausalität nicht. Danach wird dann aber niemand mehr fragen.
Nicht unerwähnt soll hier auch bleiben, dass mit der Novelle des PsychKG Zwangsmaßnahmen außerhalb von Kliniken möglich gemacht werden sollen. Ich überlasse es nun der freien Interpretation, was aus einer Kombination von provozierter Eskalation und der Möglichkeit von unmittelbaren medizinischen Zwangsmaßnahmen entstehen kann, wenn man hier nicht sehr genau hinsieht.
Warum tu ich das also? Warum setze ich mich dafür ein, dass dieses Projekt entweder die nötige Transparenz erfährt – oder gestoppt wird?
Ich möchte, bevor ich darauf antworte, gerne die ein oder andere Gegenfrage stellen.
Bist du sicher, dass du nicht als verhaltensauffällig gelabelt wirst, wenn du zum Karneval verkleidet in eine Verkehrskontrolle gerätst? Mit 45 als Prima Ballerina? Oder als aufblasbares Einhorn?
Kannst du dir sicher sein, dass dein Sohn nicht nach einer lustigen Geburtstagsparty mit jemandem in Streit gerät und die Polizei ihn falsch einschätzt?
Weißt du eigentlich, dass auch diverse körperliche Erkrankungen psychische Auffälligkeiten auslösen können?
Aber das alles ist für mich nicht der Grund.
Mein Grund ist, dass ich an unser Grundgesetz glaube und daran, dass man es aktiv verteidigen muss. Unsere Rechte und Freiheiten haben wir nicht geschenkt bekommen und sie sind nicht statisch vorhanden. Politische Lethargie ist die Eintrittspforte für jene, die uns diese Rechte und Freiheiten streitig machen wollen.
Ich tu mir also nichts an. Ich mache nur, was ich für wichtig halte.
Quellen
Deutsches Institut für Menschenrechte
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/debatte-um-psychisch-kranke-gefaehrder-menschenrechtlich-problematisch
DGPPN – Verhinderung von Zwangsmaßnahmen
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/154528053e2d1464d9788c0b2d298ee4a9d1cca3/S3%20LL%20Verhinderung%20von%20Zwang%20LANG%2BLITERATUR%20FINAL%2010.9.2018.pdf
apk-ev: Deeskalation und Prävention von Zwangsmaßnahmen
https://www.apk-ev.de/fileadmin/downloads/APK_Tagungsband_41_-_Wolfgang_Papenberg_-_Deeskalation_und_Praevention_von_Zwangsmassnahmen.pdf
Livingston, J.D. (2016). Contact between police and people with mental disorders: A review of rates. Psychiatric Services, 67(8). 850-857. http://doi.org/10.1176/appi.ps.201500312.
Baksheev, G.N., Thomas, S.D.M., & Ogloff, J.R.P. (2010). Psychiatric disorders and unmet needs in Australian police cells. The Australian and New Zealand Journal of Psychiatry, 44(11). 1043-1051. https://doi.org/10.1080/00048674.2010.503650.
Wittmann, L., Bloß, F. & Posch, L. (2020). Polizeiliche Interaktion mit verhaltensauffälligen Personen. Häufigkeit, Einsatzanlass und Gefährdungsaspekte, Polizei und Wissenschaft, 3, 58-67.
Ellrich, K. & Baier, D. (2014). Gewalt gegen niedersächsische Beamtinnen und Beamte aus dem Einsatz- und Streifendienst. Zum Einfluss von personen-, arbeits- und situationsbezogenen Merkmalen auf das Gewaltopferrisiko. (Forschungsberichte, 123). Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen.
Staller, M. & Koerner, S. (2021). Handbuch polizeiliches Einsatztraining. Professionelles Konfliktmanagement – Theorie, Trainingskonzepte und Praxiserfahrung, 413-499.
BPtK – Bundespsychotherapeutenkammer
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/
VBG
https://www.vbg.de/cms/gewaltpraevention/ansaetze-der-gewaltpraevention/sekundaerpraevention
Gefährdung verhindern oder erzeugen?
Das Pilotprojekt der Berliner Polizei zur Erfassung „verhaltensauffälliger“ Personen zur Gefahrenabwehr startet laut Medienberichten in KW 17.
Ich halte es nicht nur für fehlgeleitet. Eine sowieso vulnerable Personengruppe wird jetzt auch noch kriminalisisert. Wo soll das hinführen?
Pilotprojekt der Berliner Polizei zur Erfassung “verhaltensauffälliger” Personen zur Gewaltprävention
Ich bin dagegen — und halte dieses Projekt nicht nur für fehlgeleitet, sondern für gefährlich.
Das könnte man jetzt so stehen lassen, abhaken als eine Meinung, die man nicht teilen muss oder als eine, über die man sich keine Gedanken macht — weil man ja nicht betroffen ist.
Schließlich ist man gesund und es betrifft einen nicht.
Aber ist das wirklich so?
Die Berliner Polizei hat laut eigener Aussage in Kooperation mit anderen Bundesländern einen sogenannten „Drei-Stufen-Plan“ entwickelt. Ziel ist es, frühzeitig eine Gefährdung durch „verhaltensauffällige” Personen zu erkennen. Gemeint sind damit Menschen, die unter Drogen stehen oder psychische Erkrankungen aufweisen und in diesem Zusammenhang schwere Gewalttaten begehen.
Laut einem Bericht des rbb vom 26.3.26 soll das Projekt ab der Kalenderwoche 17 in Berlin starten.
Das dreistufige Modell sieht vor, dass auf der ersten Stufe, welche die Polizisten mit Erstkontakt zur mutmaßlich verhaltensauffälligen Person betrifft, anhand festgelegter Kriterien eine Ersteinschätzung erfolgen soll. Sollte sich daraus eine Gefährdungspotenzial ablesen können, beginnt in der Polizeidirektion eine Risikoanalyse. Sollte sich hieraus ein erhöhtes Risiko ergeben, war zunächst als dritte Stufe die Einbeziehung des LKA vorgesehen. Zuletzt wurde ergänzend erwähnt, gegebenenfalls auch bei der Polizei tätige Psychotherapeuten einzubeziehen.
Jedoch fällt auf, dass sämtliche Einschätzungen zunächst von Polizisten erfolgen sollen, deren Ausbildung nicht auf die Dynamiken akuter psychischer Krisen ausgelegt ist. Eine entsprechende Anpassung der Aus- und Fortbildungen wurde bereits 2021 von Thomas Feltes und Michael Alex gefordert — erfolgt ist sie meines Wissens bis heute nicht.
Schon ein Blick auf diverse medienträchtige Einsätze, in denen Menschen zu Schaden oder gar ums Leben gekommen sind, fällt auf, dass der Mangel an Kenntnis im Umgang mit sich in Ausnahmezuständen befindlichen Personen ein potenziell lebensgefährliches Unterfangen darstellt — hauptsächlich für die sich in der Krise befindlichen Person.
Das heißt nicht, dass nicht auch Einsatzkräfte einem erheblichen Risiko ausgesetzt sein können.
Doch die Frage darf nicht sein, ob ein Risiko besteht.
Die Frage ist, wie man damit umgeht.
Und dafür müssen zwingend entsprechende Einsatzlagen geübt werden. Das heißt aber auch, dass man lernen muss, wie man mit Menschen in einer vermeintlichen Krise umzugehen hat, welche Risiken fehlerhafte Kommunikation birgt und wie ein Polizeieinsatz auf eine Person in der jeweiligen Lage wirkt. Man muss wissen, dass klassische Deeskalationsstrategien versagen oder sogar zu weiterer Eskalation führen können, und man muss wissen, wie man Trigger erkennen und vermeiden kann, um Gefahren zu minimieren — für beide Seiten.
Einsätze mit Menschen, die sich in einer psychischen Ausnahmelage befinden, können sehr komplexe Formen annehmen. Eine an die Situation angepasste Kommunikation ist entscheidend. Man muss Körpersprache und Reaktion des Gegenübers lernen zu lesen und einzuordnen. Dazu muss man mit den unterschiedlichen Symptomatiken vertraut sein, die damit verbundenen Risiken kennen und die Wahrnehmung seines Gegenübers mitdenken. Fehleinschätzungen können zu wesentlichen Risiken führen, zu Eskalationen, die kaum noch handelbar sind. Doch Fehleinschätzungen und damit verbundene Risiken lassen sich minimieren — indem man gezielt schult.
Doch es existieren weder verpflichtende Schulungen für Einsatzpersonal, noch kann davon die Rede sein, dass ein funktionierender interdisziplinärer Austausch zwischen Einsatzkräften und Fachpersonen gewährleistet ist. Das liegt nicht zwingend an fehlenden Konzepten, sondern häufig an Personal- oder Kapazitätsmängel, an getroffenen Fehleinschätzungen und/oder an Abstimmungsproblemen — also an strukturellen Herausforderungen, denen man nicht mit der erforderlichen Sorgfalt begegnet.
Unzählige Fragen zu den Prozessen der geplanten Maßnahme bleiben bisher unbeantwortet. Gleichzeitig könnte die fehlende Qualifikation der Einsatzkräfte und im Prozess beteiligten Personen ein nicht einschätzbares Risiko für Personen darstellen, die hier in den Fokus geraten.
Auffallend ist allerdings auch die aus meiner Sicht mangelhafte Kommunikation und die fehlende Abstimmung mit entscheidenden Stellen, wie zum Beispiel mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit. Hier darf ruhig die Frage laut werden, warum man auf eine Abstimmung mit dieser relevanten Stelle verzichtet hat. Man darf mutmaßen, dass die Polizei sich hier einer Aufgabe annimmt, die nicht ihre ist, indem sie die Gefahrenabwehr als Grundlage nennt. Wenn ein Gesundheitszustand zur Gefahr wird, kann es dann überhaupt die Aufgabe der Polizei sein, diese im Alleingang zu lösen? Wo verlaufen die Grenzen? Oder werden Grenzen hier gar heimlich verschoben — unter dem Deckmantel der innenpolitischen Sicherheit?
Die Transparenz der Maßnahme lässt über weite Teile zu Wünschen übrig — und was nicht transparent ist im Umgang mit marginalisierten Gruppen, kann leicht zu Stigmatisierung und Diskriminierung führen.
Seit Jahren kämpfen wir nun dafür, dass psychische Erkrankungen mit körperlichen gleichgestellt werden. Mit diversen Kampagnen und prominenten Führsprechern wirbt man dafür, dass psychische Erkrankungen im gesellschaftlichen Kontext sagbar gemacht werden, dass niemand sich für seine Erkrankung schämen muss und man Behandlung erfährt, als hätte man sich ein Bein gebrochen oder den Hals verrenkt.
Jeder Vierte erkrankt im Laufe seines Lebens einmal psychisch. Es ist also keine Rand- oder Ausnahmeerscheinung. Es ist die Mitte der Gesellschaft, die wir hier verhandeln — und die trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin Marginalisierung erfährt.
Psychische Erkrankungen sind Standard und gehören zum Leben dazu, wie die Grippe im Winter und Heuschnupfen im Sommer. Die Versorgungslage spricht allerdings eine andere Sprache. Hier möchte man meinen, wir sprächen von seltenen Erkrankungen, die Spezialbehandlungen benötigen und umständlich und aufwendig beantragt werden müssten.
Denn anstatt die Versorgungslage zu verbessern, die sich nachweislich seit Jahren verschlechtert und geprägt ist von langen Wartezeiten und Zugangshürden, spart die Regierung genau an der Stelle weiter ein. Die Vergütung der Psychotherapeuten wird um 4,5% gekürzt, die teure, langwierige Ausbildung von Therapeuten verliert zunehmend an Attraktivität und die Zugänge zum Hilfesystem werden durch Kürzungen weiter eingeschränkt. Übrig bleibt ein schmaler Korridor für jene, die privat versichert sind, genügend Geld haben, um Hilfe aus eigener Tasche zu bezahlen oder ein breites, starkes Netz haben, das die Wartezeit bis zur Platzfreigabe überbrücken kann.
Spoiler: das trifft auf die Wenigsten zu.
Was bedeutet das?
Hier wird eine Risikolage nicht erkannt — sondern geschaffen.
Wenn man Hilfe verwehrt, Prävention aussetzt und bewusst in eine unübersichtliche Unterversorgung steuert, führt das dazu, dass wir mehr psychische Ausnahmezustände sehen werden. Wir werden mehr Menschen mit dringenden Bedarfen allein lassen, Erkrankungen, die sich leicht hätten behandeln lassen, werden häufig chronifizieren, das Risiko zu schweren Verläufen bis hin zu Suizid steigt, und am Ende wird genau dieser Mechanismus die Arbeitsgrundlage für das Projekt der Berliner Polizei unterfüttern.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie weist in einem Positionspapier zur nachhaltigen Gewaltprävention auf die Notwendigkeit der Stärkung der sozialpsychiatrischen Dienste hin.
Der Ansatz, Gefährdung zu begegnen, sollte daher nicht, wie es derzeit den Anschein erweckt, bei der Exekutive beginnen, vor allem dann nicht, wenn in der Prävention massiv eingespart wird. Man erzeugt zwangsweise einen Zirkelschluss der eigenen Argumentationslinie und das halte ich für mindestens fragwürdig.
Diese Art der Vorgehensweise ist mir bekannt — aus dem Umfeld missbräuchlicher Beziehungssysteme, der sogenannten schwarzen Pädagogik und dort, wo Überforderung nicht benannt, sondern umgedeutet wird.
Ein Vater, der sein Kind hungern lässt und es dann bestraft, weil es vor Hunger weint, nutzt dasselbe Muster.
Und genau dieses Muster — Provokation, Reaktion, Bestrafung — begegnet uns auch hier.
Wie wir es nennen, spielt keine Rolle.
Das Ergebnis ist dasselbe.
Spätestens jetzt stellt sich die zentrale rechtliche Frage: Wie lässt sich die geplante Maßnahme mit der UN-BRK vereinbaren? Und wie werden Persönlichkeitsrechte geschützt?
Denn selbst wenn in der Maßnahme bei der Polizei beschäftigte Psychotherapeuten mit klinischer und forensischer Erfahrung involviert werden, bleibt immer noch die Frage offen, wie eine Fehleinschätzung verhindert wird und welche Folgen eine Einschätzung durch die Polizei für die betroffene Person nach sich zieht, zumal eine Risikoeinschätzung der angestellten Psychologen unabhängig einer vorliegenden psychischen Erkrankung erfolgen soll. Hinzu kommen Fragen zum Personalstand im Abgleich mit dem dafür notwendigen Bedarf.
Die Senatsinnenverwaltung verweist darauf, dass, sollte man feststellen, dass eine psychische Erkrankung das Gewaltrisiko erhöhe, dieser nicht mit Repressalien begegnet werde, sondern mit der Zuführung zum Hilfesystem.
Eine stärkere Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sei in diesem Zuge ebenso geplant. Soll heißen, Menschen, die potenziell eine Fremd- oder Eigengefährdung darstellen könnten, sollen der Polizei gemeldet werden. Das wiederum führt uns zurück zu dem Punkt, an dem wir festgestellt haben, dass die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit laut rbb Bericht vom 26.03.2026 gar nicht involviert wurde.
Vollendete Tatsachen als politisches Druckmittel erzeugen bei mir als Bürger nicht unbedingt Vertrauen.
Wenn wir also die Gesamtlage betrachten und zusammenfassen, dass wir es mit vielen ungeklärten Fragen, vagen Aussagen, einem Mangel an Transparenz und Kommunikation zu tun haben, möchte ich festhalten: ich bin dagegen.
Vielmehr noch: ich halte es für gefährlich, diese Maßnahme umzusetzen.
Aufgrund der aktuellen Datenlage sehe ich eine ernstzunehmende Gefahr der Stigmatisierung, Diskriminierung und eine potenzielle Gefährdung von Menschen, die im Polizeieinsatz für die Einsatzkräfte Verhaltensweisen zeigen, die diese als auffällig einstufen — ohne dass überhaupt definiert ist, was als „auffällige Verhaltensweisen“ gilt. Das kann im Ernstfall bedeuten, dass man Maßnahmen unterzogen wird, die den Eindruck von Willkür erzeugen können und sich nicht klar einer rechtlichen Grundlage zuordnen lassen.
Ohne Definition und klaren Rahmen überlassen wir die Beurteilung der individuellen Einschätzung des diensthabenden Personals. Dann können auf einmal persönliche Erfahrungen, Vorurteile und Befindlichkeiten eine Rolle spielen.
Immer wieder diskutiert man vermeintliche Strukturen innerhalb der Polizei, die entweder rassistisches oder anti-demokratisches Verhalten dulden. Wie wird verhindert, dass eine weitere vulnerable Gruppe Opfer von persönlichem Fehlverhalten einzelner Akteure wird? Wie verhindert man Ungleichbehandlung durch die natürliche Differenz in der Wahrnehmung Einzelner, wenn klare Handlungsrahmen fehlen?
Dass in diesem Zuge auch eine Novelle des PsychKG angekündigt wurde, ändert daran nichts. Es macht die Lage eher dringlicher.
Denn es wird diskutiert, ob Zwangsmaßnahmen auch außerhalb von Kliniken angeordnet werden können. Ein Referentenentwurf (Stand 2026) liegt vor. Dabei fehlt bisher eine klare fachliche Rahmung der Umstände, unter welchen dies möglich sein soll und würde in der Form das Risiko für Willkür und unverhältnismäßige Eingriffe deutlich erhöhen. Bringt man die zwei voneinander unabhängig diskutierten Themen zusammen, kommt man zwangsläufig zu der Frage, wie sich wohl eine Ausweitung der Befugnisse in diesen Bereichen auf potentiell als verhaltensauffällig markierte Personen auswirken könnte.
Wer Versorgung erschwert, verschlimmert die Lage.
Eine polizeiliche Maßnahme ändert daran nichts.
Sie verwaltet die Verschlimmerung.
Ich bin dagegen. Punkt.
Dieser Artikel ist zuerst auf Medium erschiene.
Quellen
UN-BRK:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
Position: Risikomanagement an menschenrechtlichen Standards ausrichten
rbb 24:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/berlin-polizei-pilotprojekt-bedrohungsmanagement-.html
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/02/frueherkennungpolizei.html
DGPPN – Positionspapier
Versorgung stärken, Gewalt verhindern:
Berliner Morgenpost:
Krise im Sozialpsychiatrischen Dienst:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-psychische-ausnahmesituation-100.html
Perspektive online:
Tagesspiegel
Berliner Kurier
Deutsches Ärzteblatt:
Literatur:
Gewaltschutz und die Geschlechterfrage
Wir sprechen von Gewalt und dem Versagen der Schutzsysteme. Der Fokus liegt klar auf Frauen – auch, weil sie statistisch gesehen häufiger von Gewalt betroffen sind als Männer.
Dabei vergessen wir aber oft eine Sache: Gewalt ist ein System. Sie ist gewachsen in Strukturen, an denen wir immer noch festhalten. Gewalt ist eine Frage der Möglichkeiten.
Und Hilfe bei Gewalterfahrungen auch. Oder nicht?
Heute kannst du alles sein — sogar nicht existent bei vollem Bewusstsein.
Am 24.5.2025 wurde das GewHG in Berlin beschlossen. Ein Meilenstein im Schutz für Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt. Lange gefordert, hart erkämpft, endlich da. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Problem. Wir lesen beinah täglich von Femiziden, zählen die fehlenden Frauenhausplätze, verfolgen die Geschichten, die es in die Medien geschafft haben.
Es gibt unzählige Gruppen von Frauen in den sozialen Medien, die Erfahrungen gemacht haben und die Veränderungen fordern — zu Recht. Denn es ist zwingend notwendig über männliche Gewalt zu sprechen. Es ist eine gesellschaftliche Realität, dass statistisch betrachtet wesentlich mehr Frauen Opfer von Gewalttaten werden, die mehrheitlich von männlichen Tätern ausgeübt wird. Es bleibt unbestritten, dass dringend an geeigneten Maßnahmen zum Schutz, zur Prävention und zur Aufklärung gearbeitet werden muss.
Aber: Der Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt darf niemals dazu führen, dass Opfer aus anderen Betroffenengruppen unsichtbar gemacht werden. Gerechtigkeit für eine Opfergruppe darf niemals auf Kosten einer anderen stattfinden. Das ist keine ethische Frage. Es kann auch keine Frage der Kapazitäten sein. Es ist eine Frage der menschenrechtlichen Verpflichtung.
Neben dem GewHG gibt es in der Theorie auch andere hilfreiche Gesetze auf EU-Ebene. Die EU Richtlinie 2024/1385 zum Beispiel. Sie stützt sich auf die Istanbul Konvention, übernimmt deren Kern, ergänzt sie um EU-staatliche Erfordernisse und adaptiert sie für die Union — sie ist eine Ergänzung und Konkretisierung der Konvention im EU-Rahmen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Istanbul Konvention im Oktober 2017 ratifiziert, im Februar 2018 in Kraft getreten und seit Februar 2023 uneingeschränkte Gültigkeit hat. Viele Betroffene werden nun die Hand heben und laut widersprechen wollen — verständlich. Denn sie findet keinen Zugang zur gelebten Praxis, bestenfalls ein leises Aufflammen in einzelnen Urteilssprüchen. Ein Leuchtfeuer konnte sie bisher nicht entfachen, was in verlässlicher Regelmäßigkeit auf EU-Ebene angeprangert wurde.
Die Istanbul Konvention ist eine Verpflichtung, die sich Deutschland auferlegt hat, welche ausschließlich auf dem Papier zu existieren scheint. Denn faktische Anwendung findet weder in den Familiengerichten noch in den Jugendämtern oder sonstigen beigeordneten Behörden und Zuständigkeiten statt. Gewalt wird hier nach wie vor ignoriert, legitimiert oder wegargumentiert. Aber warum?
Zuständigen fehlt häufig spezifisches Fachwissen. Schulungen sind nicht verpflichtend oder vermitteln ein falsches Bild, lehnen sich an geltende Narrative oder werden von Akteuren bedient, die kein Interesse daran haben, Gewalt offenzulegen und zu bekämpfen. Es herrscht weder Transparenz noch Kontrolle.
Was uns direkt zurück zum GewHG bringt. Denn auch dieses liest sich ausgezeichnet, ist es doch das, was Frauen Blut und Tränen gekostet hat, wofür sie jahrelang auf die Straße gegangen sind und hunderttausende Unterschriften gesammelt haben. Und ja — für Frauen und Kinder ist es ein Meilenstein. Eine echte Hilfe. Vielleicht. Wenn es umgesetzt wird.
Und was ist mit allen anderen?
Häusliche Gewalt ist ein Sammelbegriff für alle Formen von Gewalt, die im sozialen Nahraum erfahren werden kann. Häufig wird unterschieden zwischen Partnerschaftsgewalt und innerfamiliärer Gewalt, was allerdings wiederum jene Betroffenen ausschließt, die in Pflegeeinrichtungen Gewalt erfahren oder durch Mitbewohner. Die bekannteste Form von häuslicher Gewalt — weil auch die am meisten in den Medien vertretene — ist die Partnerschaftsgewalt von Männern gegen Frauen. Folgen wir der Definition widerspricht das GewHG der Schutzbedürftigkeit ALLER Betroffenen. Zwar schließt sie andere Personengruppen nicht explizit aus, faktisch kann es jedoch bedeuten, dass aufgrund der aktuellen Vergabepraxis von Fördergeldern die realen Unterstützungsangebote anderer Gruppen minimiert oder komplett ausgelöscht werden. Und die Frage, die sich hier ganz automatisch aufdrängt, ist doch jene: verstößt eine derartige Einengung auf ein Geschlecht inklusive Kinder nicht der Grundlage der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung? An dieser Stelle widerspricht das GewHG sogar der EU-Richtlinie, da diese die Nichtdiskriminierung und den geschlechtsunabhängigen Schutz aller Opfer sogar explizit erwähnt und sie in Art. 1 und 2 festhält. Die EU-Grundrechtecharta Art. 21 wird noch deutlicher — mit einem Verbot der Diskriminierung u.a. aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter. Und was ist eigentlich mit unserem Grundgesetz?
Kommen wir aber mal zum Punkt. Gewaltschutz kann und darf nicht geschlechtsspezifisch sein. Gewalt findet nicht nur in allen sozialen Schichten, in jedem Alter und in allen denkbaren und undenkbaren Konstellationen statt. Wir sehen auf Frauen als Opfer von Gewalt, weil sie die Statistiken beherrschen. Aber das ist nicht alles. Es ist auch ein gesellschaftlicher Stereotyp, der hier bedient wird und den wir alle immer wieder ausblenden. Wir denken, wir haben die geschlechterspezifischen Zuschreibungen längst überwunden, lassen Jungs weinen und Mädchen heimwerken. Aber haben wir das? Warum kann ich dann einen rosa Weihnachtsmann mit Einhorn kaufen und einen grünen mit Trecker und Dino? Warum pinkes Frauenwerkzeug? Weil es besser zu meinem Outfit passen soll?
Wir feiern Gleichberechtigung und Gleichstellung und blenden dabei aus, dass sich bereits erreichte Erfolge schon wieder im Rückbau befinden — weil Geld mehr Kraft hat als Moral. Und Ideologie an Geld gebunden ist. Moralisches Handeln steht dem diametral gegenüber.
Genau da liegt auch ein Problem im Thema Gewalt.
79,3% der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen. 20,7% der Opfer häuslicher Gewalt sind Männer. 64,3% der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt war Partnerschaftsgewalt; 35,7% waren Opfer von innerfamiliärer Gewalt. Im Bereich der Partnerschaftsgewalt verzeichnete man einen Anstieg von 1,9%. Sind bei den Opfern die Frauen deutlich überrepräsentiert, sind es bei den Tatverdächtigen die Männer (77,7%). 132 Frauen und 24 Männer wurden im Jahr 2024 durch Partnerschaftsgewalt getötet. Und ja — es wurden auch 24 Männer getötet. In Diskussionen um Partnerschaftsgewalt wird das gerne ignoriert oder verschwiegen — oder sogar pauschal als reaktive Gewalt gerechtfertigt.
Schaut man auf die innerfamiliäre Gewalt ändert sich die Lage nochmals drastisch: 54,2% der Opfer sind weiblich und 45,8% männlich. 130 Menschen wurden getötet — davon waren 71 männlich. Der Anstieg innerfamiliärer Gewalt im Vergleich zum Jahre 2023 beträgt 7,3%. Das ist alarmierend.
Zieht man die Zahlen zu schwerer Körperverletzung heraus, verteilt sich die Betroffenheit auf einen Prozentsatz von ca. 40% Männer und 50% Frauen. Bei sexuellem Missbrauch von Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ab 14 Jahren sprechen wir davon, dass ein Viertel der Opfer männlich ist. Schauen wir auf die Misshandlung von Schutzbefohlenen übersteigt erstmals die Betroffenenzahl bei den männlichen Betroffenen die der weiblichen. Männliche Opfer nehmen einen relevanten Anteil ein — und werden gesamtgesellschaftlich ausgeblendet. Formuliert man es provokant, könnte man sagen, wenn deine Tochter Opfer von häuslicher Gewalt wird, ist es relevant. Wenn dein Sohn betroffen ist, spielt es keine Rolle.
Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Lagebild ‚Häusliche Gewalt 2024‘, das im November 2025 veröffentlicht wurde. Erfasst sind ausschließlich jene Fälle, bei denen Betroffene Anzeige erstattet haben. Wir sprechen also vom absoluten Hellfeld.
Wir können dort Zahlen ablesen, aber keine Dynamiken, keine Hintergründe, keine Motive. Man kann nicht erkennen, ob es sich um reaktive oder instrumentelle Gewalt, Gewalt als Machtdemonstration oder auf Grundlage eigener Viktimisierung handelt.
Wenn man mit Opfern von häuslicher Gewalt zu tun hat, sich in diesem Feld bewegt, merkt man schnell, dass diese Zahlen eine Realitätsverzerrung sind. Denn die Meisten gehen gar nicht erst zur Polizei. Das betrifft Frauen genauso wie Männer. In den meisten Fällen wird gar keine Anzeige erstattet. Doch es gibt noch eine andere Art der Verzerrung, die nie mitgedacht wird — und diese hängt direkt mit dem Geschlecht der betroffenen Person zusammen. Frauen sind immer noch das sensible Geschlecht. Und Frauen kämpfen seit Jahren für die Sichtbarkeit ihres Opferstatus im Kontext häuslicher Gewalt. Und ich wiederhole mich: zu Recht. Frauen haben gelernt darüber zu reden. Laut zu sein. Wird eine Frau an Stelle A nicht gehört, geht sie weiter zu Stelle B. Weil sie weiß: Irgendwann kommt jemand, der mir zuhört und mir glaubt. Und Männer? Männer kämpfen heute noch damit, dass sie als schwach gelten, wenn sie Prügel von einer Frau kassieren. Ihre Männlichkeit wird sofort angezweifelt — entweder direkt und offen, indem man es ausspricht. Indirekt und subtil, indem man ihnen nicht glaubt oder ihre Erfahrungen ins Lächerliche zieht. Es ist inzwischen belegt, dass Männer noch seltener anzeigen als Frauen, dass sie von der Polizei weniger ernst genommen werden oder dass ihre Erfahrungen bagatellisiert werden.
Hinzu kommt, dass es nach wie vor der Tatsache entspricht, dass Gefühle zeigen und erst recht darüber sprechen eher weiblich konnotiert ist. Wie spricht man also über Gefühle, wenn man das nie durfte oder es nie gelernt hat? Das Problem fängt also nicht erst an der Tür zum Präsidium an, sondern im Kinderzimmer.
Aber wenn es schon ein Problem ist, seine Gefühle auszudrücken — wie spricht man dann über Missbrauch? Wie spricht man über psychische Gewalt oder finanzielle? Oder all die anderen Formen, die nicht mit blauen Flecken und Schnittwunden zu belegen sind? Für die man ein Konzept braucht und Verständnis?
Wir sind einen winzigen Schritt weiter, da die heranwachsende Generation durchaus Hoffnung keimen lässt. Sie sprechen mehr, direkter — und gelten bei der scheidenden Generation schon gleich wieder als zu sensibel.
Wenn wir nun noch das Stadt-Land-Gefälle hinzunehmen — und ja, das gibt es — dann wird es richtig kompliziert. In vielen ländlichen Regionen, wo jeder jeden kennt, wo man die Dinge noch in der Familie regelt, wo es noch etwas wie gewachsene familiäre Hierarchien gibt, da gibt es oft nicht einmal ein Bewusstsein für Gewalterfahrungen. Und wie würde es sich wohl am Stammtisch machen, wenn bekannt würde, dass der Dorfmechaniker mit 2 Meter Körpergröße und 140 kg Kampfgewicht, von seiner Frau misshandelt wurde? Und was soll er auch tun, wenn hier niemand in der Nähe ist, dem er sich vertraulich zuwenden kann? Wenn das nächste halbwegs passable Hilfsangebot 200km weit weg ist?
Männer sind statistisch unsichtbar. Aus all diesen Gründen: Scham, fehlendes Bewusstsein, äußerer Druck (auch Statusdruck!), Rollenzuschreibungen, gelebte Stereotype, das Fehlen geeigneter Kommunikationsstrukturen und auch fehlende Beratungsangebote oder ein erschwerter Zugang zum Hilfesystem. Wir fragen uns immer artig, wenn es gerade in die Schlagzeilen passt, warum Männer eigentlich nicht offen reden? Gleichzeitig sagen wir immer noch Sätze wie: ‚Jetzt stell dich mal nicht so an.‘ oder ‚Wer hat bei Euch eigentlich die Hosen an?‘ Wir machen uns öffentlichen Sorgen über Filme wie ‚Adolescence‘ und das Wiedererstarken des Patriarchats, bekommen es aber nicht auf die Kette die Zusammenhänge zu erkennen. Auf dem Schulhof gilt ‚Opfer‘ als Schimpfwort. Niemand will ein Opfer sein.
Also warum nur?
Aus den internalisierten Stereotypen ergeben sich aber noch andere Problematiken. Zum einen zwingt die Konsequenz des Stark-sein-Müssens auch eher zur Schuldübernahme. ‚Ich habe ja eigentlich auch provoziert.‘ Und ‚Naja, ich bin ja auch ein bisschen kompliziert.‘ In der Beratung wird das schnell hingenommen, wenn es ein Mann sagt. Es wird als Einsicht gelesen und Reflexion. Sagt es hingegen eine Frau, neigen Fachpersonen dazu, es zu relativieren oder zurückzugeben. ‚Nein, Sie sind das Opfer. Provokation rechtfertigt keine Gewalt.‘ Und ‚Gewalt ist eine Entscheidung, die ein Täter fällt und nie gerechtfertigt werden kann.‘ Sogar in der Beratungsforschung ist dieses Muster dokumentiert.
Problem erkannt?
Wo Machtgefälle herrscht, gibt es kein Gleichgewicht. Und wer Täterstrategien nicht erkennen kann, kann einem Opfer nicht helfen — egal welchen Geschlechts. Dasselbe gilt für unbewusst reproduzierte gesellschaftliche Narrative. Mit Sicherheit gibt es auch Beziehungen und Konstellationen, in denen die Grenzen verwischen. Doch genau deswegen ist es essentiell, Fachpersonal, Institutionen und Stellen, die potenziell mit Betroffenen in Kontakt kommen, regelmäßig und fundiert zu schulen. Dazu gehört ebenso Supervision und Selbstreflexion. Sie sind das Handwerk, auf dem eine verlässliche Arbeit mit Menschen in vulnerablen Situationen fußt. Es ist nicht hilfreich und teilweise sogar gefährlich, wenn Hilfesuchenden die Kontakte zu Beratungsstellen wie Kochrezepte vor die Füße geworfen werden, wenn sie dann vor Ort keine reale Hilfe erhalten. Zu häufig ist Hilfe bürokratisch, schlecht erreichbar und hält ein traumasensibles Setting immer noch für einen Bonus, den man sich auf die Fahne schreiben kann, anstatt es als grundlegende Basis ihrer Arbeit zu betrachten. Auch fehlt es häufig an fundiertem Wissen oder schnellem Zugang zu benötigten Informationen, was dazu führt, dass Mythen unkommentiert einfach reproduziert werden und Betroffene im Ernstfall in große Schwierigkeiten bringen kann. Dass man die Kinder nicht mit in eine Schutzeinrichtung nehmen darf, da dies als Kindesentführung gelte, ist nur ein Beispiel von vielen.
Wir haben Spezialprogramme für Schulen vor den Ferien, die zum Thema Zwangsheirat sensibilisieren sollen — immer mit dem Fokus auf die Mädchen. Aber auch Jungen werden zwangsverheiratet. Weil sie potenziell weniger sind, werden sie einfach nicht mitgedacht. Kein Aufschrei, kein Schutz. Und hat auch nur einmal jemand an diejenigen gedacht, die in familiären Strukturen festhängen, aus denen sie unmöglich ausbrechen können? Junge Männer, die in Clans hineingeboren wurden, aber deren Narrative nicht mittragen wollen — wohin? Sie müssen schnell raus, brauchen Sicherheit und ein tragendes System. Nur — das gibt es nicht, weil es gar nicht erst ins Sichtfeld rückt. Wir reden immer von kriminellen Strukturen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, aber nie von den naheliegendsten Lösungen.
Völlig aus dem Fokus fällt auch die Tatsache, dass ein Mann, der sich einmal zu dem Schritt durchringen kann, sich Hilfe zu suchen, kein zweites Mal kommen wird, wenn er scheitert. Wenn der Erstkontakt dilettantisch und unsensibel verläuft — wenn dieser sensible Moment scheitert — gibt es in den meisten Fällen keinen zweiten Versuch. Ein Effekt, der aus der Suizidprävention gut belegt ist.
In Deutschland haben Frauen Frauenhäuser. Männer haben Schutzwohnungen — vereinzelt, wenn sich engagierte Vereine einsetzen. Berlin — wie ganze Landstriche in Zentraldeutschland — hat keine einzige. Aber Berlin hat eine Schutzwohnung für LGBTQ+. Das ist wunderbar, wirkt aber zeitgleich wie ein Schutz entlang aktueller Debattenlinien, während andere Gruppen trotz hoher Bedarfe in unserer Wahrnehmung gar nicht existieren.
Männer, die eine Schutzeinrichtung beanspruchen möchten, haben oft nur Kontaktmöglichkeiten zu den Bürozeiten. Manchmal gibt es eine Rufbereitschaft. Standard ist es nicht. Die Organisation ist meist dezentral und es gibt keine Betreuung vor Ort. Wo wir wieder beim Anfang wären: Setzen wir den Kerl doch einfach in ein kleines Appartement — er kommt schon klar. Psychologische Begleitung? Akutszenarien? Kein Anschluss unter dieser Nummer. Und was ist eigentlich, wenn er Kinder mitnehmen will/muss?
Ein Satz ist mir aus einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema besonders hängen geblieben: ‚Bei Männern gibt es nicht so häufig Momente, wo sie akut eine Unterkunft benötigen. Die kommen zurecht, schlafen dann vier Wochen im Auto.‘ Das ist es also, was für uns als akzeptabel gilt? Wirklich? Alles in Allem behandelt unser System Gewalt als Statistik, vielleicht noch als verschiebbaren Verwaltungsakt. Aber nie als das, was sie ist: inakzeptabel und traumatisierend.
Und gleichzeitig ist nicht die Statistik das Problem. Das Problem ist, wie wir darüber sprechen. In der öffentlichen Wahrnehmung sind Frauen Opfer und Männer Täter. Aktivistische Gruppen zum Thema häusliche Gewalt befeuern diese Sicht zusätzlich, brennen uns ein Bild ein, das schief ist. Denn häufig sind die aktiven, sichtbaren Akteure der Gruppe selbst Opfer, kaum in der Lage ihr eigenes Erleben vom Diskurs zu trennen, was zu einer Überemotionalisierung der Debatte führt, die am Ende weder gerecht noch richtig sein kann. Denn sie opfert Betroffene, die nicht ins Bild passen und löscht sie aus — eine Sekundärviktimisierung, weil die Verletzung einer Gruppe die Aufmerksamkeit und das Recht, das Narrativ zu bestimmen, für sich beansprucht, aus ihrem Status einen Wettbewerb macht. Der Schaden legt sich am Ende über alle, weil es nicht mehr um den Kern des Themas geht — Gewalt als Struktur — sondern darum, wer die Deutungshoheit über Betroffenheit behält. In der Realität bedeutet das: Sichtbarkeit, Hilfe und Therapiezugang, Verständnis und Schutz wenn du eine Frau bist. Bist du ein Mann, kannst du nur Täter sein. Folglich hast du weder ein Recht auf Verständnis, Unterstützung und Folgeleistungen. Du hast sogar ein Redeverbot, weil aus deinem Erleben schnell Schuld abgeleitet wird, die wie ein Bumerang zu dir zurückkommt. Von den langfristigen psychologischen Folgen spreche ich hier gar nicht erst.
Das GewHG institutionalisiert genau diese selektive Schutzstruktur, folgt scheinbar unreflektiert dem Lärm einer Seite ohne auch nur einmal in die andere Richtung zu blicken und reproduziert, so wie es aktuell konstruiert ist, einen Verwaltungsakt ohne Wirkung. Im Schlimmsten Fall wird daraus eine Auslöschung von Opfern, weil sie in der Statistik weiter unten stehen. Das Fallobst des Rechtsstaates. Es ist daher nur folgerichtig dieses GewHG nur als ersten Akt eines längeren Schauspiels zu betrachten. Als inakzeptablen Vorschlag des Verhandlungspartners. Gewaltschutz muss menschzentriert sein — nicht geschlechterzentriert. Wir brauchen kein Gesetz, das eine Mehrheit schützt und eine Minderheit auslöscht. Wir brauchen ein Gesetz, das Gewalt als Machtmissbrauch begreift und ihr endlich klare, ernstzunehmende Grenzen aufzeigt. Alles andere ist ein Verrat an unseren demokratischen Werten und dem Menschen.
Dieser Text ist zuerst auf Medium erschienen.
Quellen
Gesetze und Richtlinien
- Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt (GewHG), Berlin 2024. Parlament Berlin, Zugriff: 22.11.2025.
- Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, 14. Mai 2024. EUR-Lex, Zugriff: 22.11.2025.
- Istanbul-Konvention, Europarat 2011. Europarat, Zugriff: 22.11.2025.
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Amtsblatt der EU, 26.10.2012. EUR-Lex, Zugriff: 22.11.2025.
Berichte und amtliche Dokumente
- GREVIO: Baseline Evaluation Report Germany, Strasbourg 2022. Europarat, Zugriff: 22.11.2025.
- Bundesrat: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention, Drucksache 440/23, 2023. Bundesrat, Zugriff: 22.11.2025.
- Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste: Schutzunterkünfte für von häuslicher Gewalt betroffene Männer, WD 9-112/19, 2019. Bundestag, Zugriff: 22.11.2025.
- Bundeskriminalamt: Lagebild Häusliche Gewalt 2023, Wiesbaden 2024. BKA, Zugriff: 22.11.2025.
- Bundeskriminalamt: Dunkelfeldforschung – Ziel, Arbeitsweise und erste Ergebnisse. BKA, Zugriff: 22.11.2025.
Journalistische Quellen
- Keller, Gabriela: „Väterrechtler auf dem Vormarsch“, CORRECTIV, 19.09.2023. Correctiv.org, Zugriff: 22.11.2025.
Studien und Fachliteratur
- Taylor, J. C.: „Barriers to Men’s Help-Seeking for Intimate Partner Violence“, Aggression and Violent Behavior, 57 (2021).
- Ambrozewicz, P.: „Ending the stigma of male domestic violence and abuse“, Child Abuse & Neglect, 140 (2024).
- Douglas, E. M.; Hines, D. A.: „The Help-seeking Experiences of Men Who Sustain Intimate Partner Violence“, Journal of Family Violence, 2011. PMC, Zugriff: 22.11.2025.
- Lomans, A. M.: „Help-seeking behaviour in primary care of men who experience intimate partner violence“, European Journal of General Practice, 2022. Tandfonline, Zugriff: 22.11.2025.
- Huntley, A. L. et al.: „Help-seeking by male victims of domestic violence and abuse“, BMC Health Services Research, 20:1085 (2020). BMC, Zugriff: 22.11.2025.
- Schrottle, M. et al.: Country report on femicide research and data: Germany, IfeS, FAU Erlangen-Nürnberg, 2022. IfeS, Zugriff: 22.11.2025.
- KFN: Häusliche Gewalt im ländlichen Raum, 2018. KFN, Zugriff: 22.11.2025.
- KFN: Studie macht Licht im Dunkelfeld: Jeder zweite Mann ist im Leben von Partnerschaftsgewalt betroffen, 2024. Männergewaltschutz.de, Zugriff: 22.11.2025.
Organisationen und NGOs
OSCE/ODIHR: Addressing Domestic Violence Against Men – A Gap in Support Services, 2020. OSCE, Zugriff: 22.11.2025.
Männerhilfetelefon: „I would like to know more about violence against men“, 2024. Männerhilfetelefon.de, Zugriff: 22.11.2025.
TERRE DES FEMMES: „Die Weiße Woche 2024: Präventionsarbeit gegen Zwangsheirat an Schulen“, 2024. Frauenrechte.de, Zugriff: 22.11.2025.
Hamburgischer Senat: Active against Forced Marriage – Handlungshilfe für Schulen und Beratungsstellen, 2015. Hamburg.de, Zugriff: 22.11.2025.
Schwulenberatung Berlin: Haus Schöneberg – Schutzwohnraum für LSBTIQ Personen, o. J. Schwulenberatung Berlin, Zugriff: 22.11.2025.
Bundesforum Männer: Häusliche Gewalt gegen Männer – Briefing Paper, Berlin 2023. Bundesforum Männer, Zugriff: 22.11.2025.
Wir schaffen ab: Kinder, Jugend und Inklusion
Der Referentenentwurf aus dem Hause Karin Prien zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe lag mir bereits Ende März vor. Ich hatte also ein paar Tage Zeit mich mit großen Augen mit den kreativen Ideen der Regierung auseinanderzusetzen.
Die Rede ist von Bürokratieabbau, einem systeminkludierter Zugang zu Unterstützungsangeboten – und vom Sparen. Wir sparen laut Referentenentwurf 3,8 Mrd Euro bei Kindern und Jugendlichen ein. Laut dem Arbeitspapier der Regierung Merz sogar über 8 Mrd, wenn man die Sparmaßnahmen im gesamten sozialen Sektor zusammenzieht.
Und wem hilft’s?
Nicht denen, über deren Köpfe hinweg hier schon wieder etwas beschlossen werden soll…
Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe oder warum die Vorschläge aus dem Lager von Karin Prien die Rechte der Kinder und Jugendlichen praktisch aushöhlt.
Der Referentenentwurf aus dem Senat für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist genau das, was man unter dem aktuellen politischen Klima zu erwarten hatte. Eine rigorose Sparmaßnahme auf Kosten derer, die sowieso schon kämpfen müssen – und das noch nicht einmal können.
Nicht nur, dass Jugend in der Senatsbezeichnung das letzte Wort bildet – es ist auch das Schlusslicht und wird nun auf eine unsichtbare Restexistenz zusammengeschrumpft. Zugespitzt könnte man auch sagen, sie wird liquidiert.
Einzelfallhilfen soll es nicht mehr geben bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen und wenn die Möglichkeiten überhaupt gegeben sind. In der Realität heißt das, dass sie auf dem Papier bestehen bleiben, aber die Zugangshürden so immens hoch angesetzt werden, dass sie faktisch unerreichbar werden.
Pooling nennt sich die Effizienzmaßnahme mit der bürokratische Hürden abgebaut werden sollen. Schulassistenzen werden zum systemischen Grundangebot. Klingt erstmal fein, ist es aber nicht. Denn Pooling bedeutet auch, dass die 1:1 Betreuung wegfällt und eine Assistenz mehrere Kinder gleichzeitig zu betreuen hat – ganz unabhängig von ihren Bedarfen.
Vor allem für Kinder mit einem vielfältigen Bedarf aufgrund von komplexen Störungen, Autismus und Trauma bedeutet das schlicht eine gravierende Verschlechterung ihrer Situation. Und hier sei angemerkt, dass die Situation aktuell bereits miserabel ist, dass Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Störungsbildern, mit hochkomplexen Herausforderungen und Mehrfachtraumatisierungen bereits heute durch das System fallen.
Ich denke dabei zum Beispiel an die Kämpfe, die Eltern austragen müssen, wenn ihr Kind aufgrund von Reizfilterproblemen den Schulbesuch nicht stemmen kann, psychisch hoch belastet ist – bis hin zur Suizidalität – und das System immer noch auf die Schulpflicht linst, anstatt das Kind und seine Herausforderungen anzuerkennen. Ich denke auch an Kinder mit FASD, die oft eine intensive Begleitung brauchen, schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche, die per Drehtüreffekt durch zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen laufen, ohne jemals geeignete Hilfe zu erhalten. Und dann sind da noch die wohnungslosen Minderjährigen (in Deutschland über 137.000), die allesamt einen Anspruch haben auf staatliche Unterstützung – diese aber für sie nicht zugänglich ist.
Wenn wir den Vorschlag zur Zusammenlegung von SGB VIII und IX betrachten, klingt es im ersten Moment logisch und vernünftig. Schnittstellenminimierung, bessere Zugänge lassen aufhorchen, weil man als betroffener Elternteil weiß, wie zeitaufwendig Bürokratie ist, wenn man ein Kind mit Förderbedarf erzieht. Doch wird Inklusion an diesem Punkt von der individuellen Reduktion von Barrieren reduziert auf die Frage der Effizienz.
Effizienz steht über allem, wird mit diesem Entwurf sogar dem Kindeswohl übergeordnet. Das zeigt sich in Pauschalen, Infrastrutur und Vorrangregeln. So werden auch finanzielle Beteiligungen an Hilfen nicht mehr individuell abgerechnet, sondern über Pauschalen. Was bedeutet das wohl für Eltern, die finanziell schlecht dastehen?
Hilfe wird nicht mehr entwickelt, sondern verwaltet. Ziel ist die Einsparung von 3,8 Mrd. Euro. Die aufgeführten Berechnungen muten der Kaffeesatzlesung an, denn sie sind fiktiv und hübsch dargestellt, greifen aber nicht auf eine fundierte Grundlage zurück.
Vorrang haben günstige Hilfsangebote. Das heißt, dass die Sozialarbeit und Beratung ausgebaut und stärker in die Förderung integriert werden soll. Es heißt aber auch, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr als Subjekt betrachtet werden, sondern als Testobjekt, und dass man auf passgenaue Unterstützung zugunsten des unkalkulierbaren Risikos der Eskalation und Langzeitfolgeschäden verzichtet.
Auch die klassische Hilfeplanung ist betroffen und wird ausgehebelt; dadurch schränkt man Beteiligung ein, wie auch fachliche Kontrolle. Natürlich bleiben auch Pflegekinder und unbegleitete geflüchtete Minderjährige nicht von den Umbaumaßnahmen verschont.
Wir sind längst in der Lage Bedarfe und Ansprüche zu erfassen. Wir horten seit Jahren Berichte, Studien und Erkenntnisse zur Lage und Gesundheit, Entwicklung und Fehlentwicklungen im System der Kinder- und Jugendhilfe. Wir wissen Bescheid.
Wir scheitern an der Umsetzung.
Zahlen, Daten und Fakten nur zu sammeln macht keinen Sinn, wenn sie nicht zu Handlungen führen, zu einer Folgereaktion. Erkenntnis ohne Systemanpassung ist nichts wert.
Seit Jahrzehnten haben wir uns schon der Kinderrechtskonvention verpflichtet. Die Verankerung von Kinderrechten im Gesetzt ist nicht einmal in Sichtweite.
Das schaffen wir nicht.
Der Staat hat ein Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 GG) inne und tritt es mit Füßen. Die UN-BRK wird völlig ausgeblendet und die Istanbulkonvention ignoriert.
Wir führen Statistiken zu sexuellen Kindesmissbrauch, zu häuslicher Gewalt, steigenden Zahlen von Kindeswohlgefährdungen und jammern über die Überlastungen der Jugendämter. Aber wir tun nichts dagegen.
Der aktuelle Referentenentwurf ist nicht nur eine Beleidigung eines jeden, der sich täglich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzt, der im System versucht die Fahne hochzuhalten. Es ist eine verschriftlichte, staatlich verordnete Diskriminierung und Entmenschlichung einer ganzen Bevölkerungsschicht.
Kinder, die heute schon schwer für das System erreichbar sind, werden dort dann gar nicht mehr existieren, höchstens als statistischer Wert. Wir werden Kinder und Jugendliche verlieren, Eskalationen beobachten, die einfach vermeidbar gewesen wären und Schaden anrichten, wo Hilfe nötig ist.
Inklusion wird zur Farce, findet nicht mehr statt – die UN-BRK wird ad Absurdum geführt, genauso wie die Kinderrechtskonvention.
Die Politik hat schon lange aufgehört Menschen zu sehen.
Doch jetzt ignoriert sie nicht nur unsere Zukunft, sie gefährdet sie bei vollem Bewusstsein.
Ein System, das nur sich selbst trägt, aber nicht die, die von ihm abhängig sind, ist menschenverachtend.
Es ist mit unseren demokratischen Werten nicht vereinbar.
Dieser Entwurf entlastet ein System, indem es Anforderungen an Hilfen senkt.
Die Realität der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern und betreuenden Personen wird dabei völlig ausgeblendet.
Das ist nicht hinnehmbar.
Dieser Text ist zuerst auf LinkedIn erschienen.
Quellen
Referenenentwurf https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_Erstes_Gesetz_Strukturreform_der_Kinder-_und_Jugendhilfe.pdf
Synopse Referentenentwurf
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_1._KJGSRG_Synopse.pdf
DIJuF Stellungnahme
https://dijuf.de/fileadmin/user_upload/DIJuF-STN_RefE-1-KJHSRG_16-4-2026.pdf
Stellungnahmen:
https://afet-ev.de/themenplattform/afet-stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-ersten-kinder-und-jugendhilfestrukturreformgesetzes-1-kjhsrg
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2026/AGJ-StN_RefE_KJHSRG.pdf
https://jugendsozialarbeit.news/wp-content/uploads/2026/04/2026_BAGKJS_Stellungnahme_KJHSRG.pdf
https://www.bag-jugendschutz.de/de/e/dct/890/download
https://erev.de/media/positionspapier_bundesfachverbaende_zur_strukturreform_des_sgb_viii.pdf
https://us3.campaign-archive.com/?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=1fd3ee1cef
https://vormundschaft.net/assets/uploads/2026/04/Stellungnahme_1.-KJHSRG_final.pdf
https://www.bvke.de/stellungnahmen/stellungnahme-des-bundesverbandes-caritas-kinder-u/3270364
https://www.pfad-bv.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-16_Stellungnahme_PFAD_KJHSRG_final.pdf
https://igfh.de/sites/default/files/2026-04/IGfH_Stellungnahme_KJHSRG_16042026_final.pdf
https://kinderschutzbund.de/wp-content/uploads/2026/04/Stellungnahme-Kinderschutzbund-1.-KJHSRG.pdf
https://www.dbjr.de/artikel/bundesjugendring-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-1-kjhsrg
https://www.vpk.de/de/aktuelles/stellungnahme-entwurf-gesetz-kjhsrg
https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-16_Stellungnahme-1.-KJHSRG-2026.pdf