Datenschutz ist allgegenwärtig. Datensammlung auch.
Schließlich brauchen wir Daten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
In den akutellen Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung und Gesichtserkennung ist uns allen klar, dass man da genauer hinschauen muss.
Aber wie ist das eigentlich bei Kinderdaten?

BeoKiz ersetzt in den Kitas das Sprachlerntagebuch.
Das Verfahren wurde vom Berliner Senat in Auftrag gegeben und wissenschaftlich erarbeitet. Ziel ist es, ein umfassenderes Bild vom Entwicklungsstand der Kinder zu erhalten.
So soll besser auf Defizite und Herausforderungen reagiert und Unterstützungsangebote passgenauer entwickelt werden.
Es wird nicht nur die sprachliche Entwicklung beobachtet, sondern auch die sozio-emotionale und die körperlich-motorische, um so ein Gesamtbild des Entwicklungsstands der Kinder zu erhalten.
Gearbeitet wird mit sogenannten Portfolios im laufenden Betrieb; die Kinder dürfen und sollen sich aktiv an der Gestaltung dieser Portfolios beteiligen. Auf den ersten Blick klingt es nach einer sinnvollen und durchdachten Methode, um sowohl Kitas als auch Kinder zielgerichteter zu fördern.
Eine anonymisierte Datenübermittlung soll im Alter von 2,5 und 4,5 Jahren erfolgen.
Quellen
Genau hier entsteht ein Bruchpunkt.
Es gibt unterschiedliche Informationen zur Datenübermittlung. Auf der Seite des Senats spricht man ausschließlich von anonymisiserten Daten zur Sprachentwicklung. In den Kitas kursieren teiweise andere Informationen. Teilweise werden Eltern nicht informiert und wissen nichts von dem neuen System.
Wie genau erfolgt die Datenübermittlung?
Was konkret wird übermittelt?
Wie wird auch in kleinen Kitas und Kinderläden die Anonymität der Kinder sichergestellt?
Warum brauchen wir ein neues System, wenn wir die Erkenntnisse des alten nicht in sinnvolle Handlungen übersetzen?
Wozu eine neue Datensammlung, wenn daraus keine nachvollziehbaren, sichtbaren Konsequenzen folgen? Datenerhebung ist an klare Zweckbindungen geknüpft.
Besonders sensibel ist die Datenerhebung bei Kindern – und hierzu habe ich Fragen an den Senat für Bildung, Jugend und Familie in Berlin gestellt.
Timeline
11. Mai 2026
Information der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
06. Mai 2026
Reaktion aus der Senatsverwaltung: Meine Anfrage wird bearbeitet
29. April 2026
Nachfrist zur IFG.Anfrage vom 25. März 2026
25. März 2026
IFG-Anfrage beim SenBJF
11. März 2026
Erinnerung zur Anfrage vom 28. Januar 2026
28. Januar 2026
Anfrage beim SenBJF zu Fragen bezüglich Datenschutz, Datenübermittlung und Zweckbindung der Daten
