Pilotprojekt Polizei Berlin

In Berlin wurde – bestätigt von der Presseabteilung der Polizei Berlin – der Probebetrieb wie vergesehen in KW 17 für das Pilotprojekt der Berliner Polizei zur Gewaltprävention aufgenommen.
In den Medien wurde es bekannt unter dem Projekt zur Erfassung psychisch Erkrankter. Später wurde dies von Seiten der Polizei umgelabelt in „verhaltensauffälligen“ und unter Drogeneinfluss stehenden Personen mit Gefärdungspotential.
Zusammenfassend würde man in Bayern sagen: Nix genaues weiß man nicht.
Und genau das halte ich für gefährlich – vor allem da eine marginalisierte Gruppe betroffen zu sein scheint, die mit einem Satz kriminalisiert wird.

NEWS

Petition – Kein Register für psychisch Erkrankte


SPOTLIGHT

Correctiv hatte in seinem Newsletter vom 4. Juli 2025 auf die Forderungen der CDU Hessen, ein Zentralregister für psychisch Erkrankte einzurichten, recherchiert. Die dort beschriebenen Forderungen weisen Parallelen zu den aktuellen intransparenten Ereignissen in Berlin auf, wo ein Projekt an den Start geht, von dem weder die Rahmenbedingungen noch die konkrete Zielsetzung klar kommuniziert wurden. Lediglich die Schlagzeilen unter dem Label der „Erfassung psychisch Erkrankter“ und der Fokus auf „verhaltensauffällige“ und/oder vermeintlich intoxikierte Personen ließen eine Richtung erkennen.
Während in Hessen noch offen kommuniziert wurde – und man dafür heftige Kritik ernetete – wird Konkretes in Berlin unter Verschluss gehalten. Oder wie soll man das verstehen?
Den Link zum Correctiv-Newsletter findet ihr hier.


Wie hat es angefangen?

Die Polizei Berlin plante laut Medienberichten Anfang des Jahres 2026 ein Pilotprojekt, durch das Menschen mit einem erhöhten Risiko, die Allgemeinheit zu gefährden, früher erkannt werden sollen.
Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erklärte, dass sie immer häufiger Menschen sehe, die verhaltensauffällig seien, unter Drogen stünden oder eine psychische Erkrankung hätten, und in diesem Zusammenhang schwere Straftaten begehen würden.
Schon die ersten Pressemitteilungen warfen viele Fragen bei mir auf und führten zu einem latenten Unwohlsein. Wenn wir eine Gruppe von Menschen, die bereits kämpfen muss, schlecht versorgt ist und nachweislich immer wieder diskriminiert und benachteiligt wird, auch noch durch Maßnahmen, die als Gefahrenabwehr gelabelt werden, pathologisieren, haben wir ein massives Problem. Und zwar eines, das wir vor ca. 80 Jahren schon einmal in ähnlicher Weise hatten.
Aber ist das alles wirklich so?
Was sind die Fakten?
Was ist konkret geplant und wie genau soll es umgesetzt werden?
Wie sehen es Fachverbände und Spezialisten?
Wie stehen einzelne Akteure aus der Politik dazu?
Und ist das eigentlich alles mit unseren Grundrechten und Werten vereinbar?

Quellen

Was macht man jetzt?
Muss man was tun? Oder wartet man erstmal ab?
Welche Möglichkeiten stehen einem als Bürger eigentlich offen, um auf all diese Fragen Antworten zu erhalten?
Meine erste Idee war, eine IFG-Anfrage zu stellen, um überhaupt herauszufinden, worüber wir hier wirklich reden.
Aber dabei ist es nicht geblieben.
Eine übersichtliche Timeline findet ihr am Ende des Textes.

Details zu Anfragen und Antworten sowie die Identität der befragten Personen gebe ich (vorerst) nicht bekannt.
Sollten sich wesentliche Informationen daraus ergeben, erfahrt Ihr es hier als erstes.

Wissenswertes zum Antrag auf Informationszugang vom BfDI

Timeline

28. Mail 2026

Der Petitionsausschuss schließt die Eingabe ab.

Erhalt des Widerspruchsbescheids zum IFG-Antrag

26. Mai 2026

Antwort der Pressestelle der Polizei zum Ende der Testphase am 19.05.2026

20. Mai 2026

Kontaktaufnahme zur DGPPN

20. Mai 2026

Erneute Anfrage bei der Pressestelle der Polizei Berlin zum Ende der Testphase am 19.05.2026

19. Mai 2026

Kontaktaufnahme zur Innenmininsterkonferenz IMK und Rückfragen zur ursprünglichen BLAG/IMK-Konzeption

10. Mai 2026

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
Weitere Fragen werden formuliert und auf politischer Ebene eingebracht.

08. Mai 2026

Fristverlängerung ist verstrichen. Eine Antwort der Polizei liegt nicht vor.

04. Mai 2026

Meine E-Mail zur Fristverlängerung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.

01. Mai 2026

Fristverlängerung des IFG-Antrags bis 08. Mai 2026

29. April 2026

Die Pressestelle der Berliner Polizei bestätigt die Aufnahme des Probebetriebs des Pilotprojekts.

22. April 2026

Anfrage bei der Pressestelle der Berliner Polizei zum Startzeitpunkt des Pilotprojekts, da wir uns bereits in der laufenden KW 17 befinden

07. April 2026

Weiterleitung meines Widerspruchs an die Widerspruchsstelle

19. März 2026

Eingabe in den Petitionsausschuss

18. März 2026

Bitte um Stellungnahme bei Fachverbänden, NGOs, Fachbeauftragten und einzelnen Politikern

11. März 2026

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des IFG-Antrags

17. Februar 2026

Ablehnung des IFG-Antrags

09. Februar 2026

Antrag auf Datenauskunft bei der Polizei Berlin bezüglich über meine Person gespeicherte Daten

06. Februar 2026

Eingangsbestätigung der IFG-Anfrage

05. Februar 2026

IFG-Anfrage bei der Polizei Berlin

Anfrage bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Kontakt zum Institut für Menschenrechte, Monitoringstelle

Dokumentation

NEWS

Aktueller Artikel

28.05.2026
– Der Petitionsausschuss schließt die Eingabe ab.
– Ich erhalte den Widerspruchsbescheid zur IFG-Anfrage.

26.05.2026
Die Pressestellte der Polizei bestätigt auf erneute Anfrage, dass der Regelbetrieb und die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet Berlin geplant sei. Derzeit befände man sich in der internen Evaluation.

20.05.2026
Die Testphase endete laut Drucksache 19/25 864, schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (GRÜNE) am 19.05.2026.
Was daraus folgt, ist zunächst unklar. Aus diesem Grund habe ich erneut bei der Pressestelle der Polizei Berlin nachgefragt.

06.05.2026
Im Rahmen meiner Recherchen zeigen sich Hinweise auf Abstimmungsprozesse mit Akteuren aus dem Versorgungssystem.





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