In Berlin wurde – bestätigt von der Presseabteilung der Polizei Berlin – der Probebetrieb wie vergesehen in KW 17 für das Pilotprojekt der Berliner Polizei zur Gewaltprävention aufgenommen.
In den Medien wurde es zunächst bekannt unter dem Projekt zur Erfassung psychisch Erkrankter. Später wurde dies von Seiten der Polizei umgelabelt in „verhaltensauffälligen“ und unter Drogeneinfluss stehenden Personen mit Gefärdungspotential. Heute läudt es unter dem Kürzel FEBM – Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement.
Zusammenfassend würde man in Bayern sagen: Nix genaues weiß man nicht.
Und genau das halte ich für gefährlich – vor allem da eine marginalisierte Gruppe betroffen zu sein scheint, die mit einem Satz kriminalisiert wird.
SPOTLIGHT
Correctiv hatte in seinem Newsletter vom 4. Juli 2025 auf die Forderungen der CDU Hessen, ein Zentralregister für psychisch Erkrankte einzurichten, recherchiert. Die dort beschriebenen Forderungen weisen Parallelen zu den aktuellen intransparenten Ereignissen in Berlin auf, wo ein Projekt an den Start geht, von dem weder die Rahmenbedingungen noch die konkrete Zielsetzung klar kommuniziert wurden. Lediglich die Schlagzeilen unter dem Label der „Erfassung psychisch Erkrankter“ und der Fokus auf „verhaltensauffällige“ und/oder vermeintlich intoxikierte Personen ließen eine Richtung erkennen.
Während in Hessen noch offen kommuniziert wurde – und man dafür heftige Kritik ernetete – wird Konkretes in Berlin unter Verschluss gehalten. Oder wie soll man das verstehen?
Den Link zum Correctiv-Newsletter findet ihr hier.
Wie hat es angefangen?
Die Polizei Berlin plante laut Medienberichten Anfang des Jahres 2026 ein Pilotprojekt, durch das Menschen mit einem erhöhten Risiko, die Allgemeinheit zu gefährden, früher erkannt werden sollen.
Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erklärte, dass sie immer häufiger Menschen sehe, die verhaltensauffällig seien, unter Drogen stünden oder eine psychische Erkrankung hätten, und in diesem Zusammenhang schwere Straftaten begehen würden.
Schon die ersten Pressemitteilungen warfen viele Fragen bei mir auf und führten zu einem latenten Unwohlsein. Wenn wir eine Gruppe von Menschen, die bereits kämpfen muss, schlecht versorgt ist und nachweislich immer wieder diskriminiert und benachteiligt wird, auch noch durch Maßnahmen, die als Gefahrenabwehr gelabelt werden, pathologisieren, haben wir ein massives Problem. Und zwar eines, das wir vor ca. 80 Jahren schon einmal in ähnlicher Weise hatten.
Aber ist das alles wirklich so?
Was sind die Fakten?
Was ist konkret geplant und wie genau soll es umgesetzt werden?
Wie sehen es Fachverbände und Spezialisten?
Wie stehen einzelne Akteure aus der Politik dazu?
Und ist das eigentlich alles mit unseren Grundrechten und Werten vereinbar?
Welche Daten haben wir eigentlich? >>>
- UN-BRK:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
Position: Risikomanagement an menschenrechtlichen Standards ausrichten
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/risikomanagement-an-menschenrechtlichen-standards-ausrichten - rbb 24:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/berlin-polizei-pilotprojekt-bedrohungsmanagement-.html
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/02/frueherkennungpolizei.html - DGPPN – Positionspapier
Versorgung stärken, Gewalt verhindern:
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/97e5e3008bce25eb443c45886be64ab437e828ed/2026-03-04_DGPPN%20Empfehlungen%20Versorgung%20st%C3%A4rken-Gewalt%20verhindern.pdf - Berliner Morgenpost:
Krise im Sozialpsychiatrischen Dienst:
https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article409119842/marzahn-hellersdorf-krise-im-sozialpsychiatrischen-dienst.html
https://www.morgenpost.de/berlin/article411562412/polizei-berlin-will-psychisch-kranke-erfassen-darum-sorgen-die-plaene-fuer-kritik.html - tagesschau.de:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-psychische-ausnahmesituation-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-pilotprojekt-zur-verhinderung-schweren-gewalttaten-offene-fragen-100.html - Perspektive online:
https://perspektive-online.net/2026/03/dieses-berliner-polizei-projekt-sorgt-schon-vor-dem-start-fuer-empoerung - ndr.de
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Polizeieinsaetze-Wie-umgehen-mit-psychisch-Kranken,panoramadrei4770.html - Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gesundheit-und-kriminalitat-polizei-will-psychisch-kranke-tater-fruher-erkennen-15210867.html - Berliner Kurier
https://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-will-psychisch-kranke-taeter-in-berlin-frueher-stoppen-li.10017191 - Deutsches Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/news/gefahrenabwehr-datenubermittlung-von-psychisch-kranken-an-polizei-infrage-gestellt-b13fd4ba-76f6-415a-bd24-be819e51b00d - Literatur:
https://www.nomos-shop.de/de/p/kriminalisierung-psychisch-kranker-durch-transinstitutionalisierung-gr-978-3-8487-8179-9?msclkid=986196d80e511bef190dff111776bd3a
Was macht man jetzt?
Muss man überhaupt etwas tun? Oder wartet man erstmal ab?
Welche Möglichkeiten stehen einem als Bürger eigentlich offen, um auf all diese Fragen Antworten zu erhalten?
Meine erste Idee war, eine IFG-Anfrage zu stellen, um überhaupt herauszufinden, worüber wir hier wirklich reden.
Aber dabei ist es nicht geblieben.
Eine übersichtliche Timeline findet ihr am Ende des Textes.
Details zu Anfragen und Antworten sowie die Identität der befragten Personen gebe ich (vorerst) nicht bekannt.
Sollten sich wesentliche Informationen daraus ergeben, erfahrt Ihr es hier als erstes.
Wissenswertes zum Antrag auf Informationszugang vom BfDI
Randnotitz vom 1. Juli 2026: SPD und Union planen die Abschaffung des IFG. Umfassende Infos und was ihr dagegen tun könnt, erfahrt ihr bei FragdenStaat.
Die zugehörige Petition verlinke ich euch hier und die Kampagne hier.
Und weil ich auch nicht untätig war, findet ihr meine Anschreiben in der Dokumentation unter dem Datum 2. Juli 2026.
Timeline
26. Juni 2026
Bestätigung des Eingangs der Klage vom Verwaltungsgericht Berlin.
22. Juni 2026
Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
28. Mai 2026
Der Petitionsausschuss schließt die Eingabe ab.
Erhalt des Widerspruchsbescheids zum IFG-Antrag
26. Mai 2026
Antwort der Pressestelle der Polizei zum Ende der Testphase am 19.05.2026
20. Mai 2026
Kontaktaufnahme zur DGPPN
20. Mai 2026
Erneute Anfrage bei der Pressestelle der Polizei Berlin zum Ende der Testphase am 19.05.2026
19. Mai 2026
Kontaktaufnahme zur Innenmininsterkonferenz IMK und Rückfragen zur ursprünglichen BLAG/IMK-Konzeption
10. Mai 2026
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
Weitere Fragen werden formuliert und auf politischer Ebene eingebracht.
08. Mai 2026
Fristverlängerung ist verstrichen. Eine Antwort der Polizei liegt nicht vor.
04. Mai 2026
Meine E-Mail zur Fristverlängerung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.
01. Mai 2026
Fristverlängerung des IFG-Antrags bis 08. Mai 2026
29. April 2026
Die Pressestelle der Berliner Polizei bestätigt die Aufnahme des Probebetriebs des Pilotprojekts.
22. April 2026
Anfrage bei der Pressestelle der Berliner Polizei zum Startzeitpunkt des Pilotprojekts, da wir uns bereits in der laufenden KW 17 befinden
07. April 2026
Weiterleitung meines Widerspruchs an die Widerspruchsstelle
19. März 2026
Eingabe in den Petitionsausschuss
18. März 2026
Bitte um Stellungnahme bei Fachverbänden, NGOs, Fachbeauftragten und einzelnen Politikern
11. März 2026
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des IFG-Antrags
17. Februar 2026
Ablehnung des IFG-Antrags
09. Februar 2026
Antrag auf Datenauskunft bei der Polizei Berlin bezüglich über meine Person gespeicherte Daten
06. Februar 2026
Eingangsbestätigung der IFG-Anfrage
05. Februar 2026
IFG-Anfrage bei der Polizei Berlin
Anfrage bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kontakt zum Institut für Menschenrechte, Monitoringstelle

Dokumentation
- 2. Juli 2026 IFG-Abschaffung – Anschreiben
- Klageschrift vom 22.06.2026
- Widerspruchsbescheid vom 08.05.2026 (Erhalt: 28.05.2026)
Zustellurkunde - Abschluss Eingabe Pettitionsausschuss 21.05.2026
Drucksache 19/25 142 – Vasili Franco (GRÜNE)
Drucksache 19/25 864 – Vasili Franco (GRÜNE) - Antwort der Pressestelle der Polizei – Ende der Tesphase des Pilotprojekts
- Fragenkatalog 2 an politische Akteure
- Fragenkatalog 1 an politische Akteure
- Information der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Berlin
- Antwortschreiben des Senats für Inneres und Sport
- Nachfrist zum Widerspruch der Ablehnung der IFG-Anfrage
- Antwort der Pressestelle der Polizei – Start der Testphase des Pilotprojekts
- Antwortschreiben zum Widerspruch der Ablehnung der IFG-Anfrage
- Eingabe beim Petitionsausschuss
- Widerspruch zur Ablehnung der IFG-Anfrage
- Ablehung der IFG-Anfrage
- Bestätigung Eingang IFG-Anfrage
- IFG-Anfrage
Das Informationsfreiheitsgesetz: Reform oder Abschaffung?
Aufstehen. Nachdenken. E-Mails schreiben – und eine Antwort erhalten.
Während die Debatte um einen möglichen Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes Fahrt aufnahm, habe ich selbst nachgefragt. Auch Arne Semsrott hatte über FragDenStaat zu einer Aktion aufgerufen. Sagen wir – ich bin gefolgt. Aber ein bisschen eigen.
Ich habe geschrieben und wie immer Fragen gestellt. In der Dokumentation könnt ihr nachlesen, was mir dazu eingefallen ist.
Ich habe schon wenige Tage später Antwort erhalten. Und diese fiel erstaunlich klar aus.
Darin heißt es, dass der ursprüngliche Koalitionsvertrag in diesem Punkt weiterhin richtungsweisend sei und eine faktische Abschaffung des IFG, wie sie in den vergangenen Tagen vielfach diskutiert wurde, mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen sei.
Besonders betont wurde Transparenz als wesentlicher Faktor eines modernen Staats, der seine Modernisierung eher auf die Vereinfachung und Digitalisierung des Informationszugangs abstellen sollte.
Dieser Idee kann ich durchaus etwas abgewinnen.
Ich habe zudem in meinen Anfragen die Rolle von Presse und Zivilgesellschaft hervorgehoben und ihre Relevanz für die Wahrung der demokratischen Werte versucht aufzuzeigen.
Auch wenn Spezialgesetze – etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen – nach dieser Stellungnahme überprüft werden sollen, wird zugleich betont, dass bestehende Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft erhalten bleiben sollen.
Ich habe darum gebeten, sich mit aller Macht gegen die Pläne der Union zu stellen und das IFG zu verteidigen. Die mir vorliegende Korrespondenz werte ich als Signal. Ich hoffe, dass diesen Worten nun auch entsprechendes politisches Handeln folgt.
Demokratie braucht Kontrolle.
Wir verlassen uns jetzt auf Sie.
Und wir bleiben stehen. Wir werden nicht weichen.
Wir schauen sehr genau hin.
PETITION: SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!
Kampagne von FragDenStaat: Rettet mit uns das IFG!
NEWS
22.06.2026
Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Berlin
28.05.2026
– Der Petitionsausschuss schließt die Eingabe ab.
– Ich erhalte den Widerspruchsbescheid zur IFG-Anfrage.
26.05.2026
Die Pressestellte der Polizei bestätigt auf erneute Anfrage, dass der Regelbetrieb und die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet Berlin geplant sei. Derzeit befände man sich in der internen Evaluation.
20.05.2026
Die Testphase endete laut Drucksache 19/25 864, schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (GRÜNE) am 19.05.2026.
Was daraus folgt, ist zunächst unklar. Aus diesem Grund habe ich erneut bei der Pressestelle der Polizei Berlin nachgefragt.
06.05.2026
Im Rahmen meiner Recherchen zeigen sich Hinweise auf Abstimmungsprozesse mit Akteuren aus dem Versorgungssystem.
Und am Anfang war …
Auf der Suche nach dem Ursprung des Pilotprojekts der Berliner Polizei
Welches Problem verursachte die Frage, dessen Antwort das Pilotprojekt sein sollte?
Es ist ja nun nicht so, dass die Polizeipräsidentin von Berlin, Barbara Slowik Meisel, im Februar 2026 irgendein Projekt spontan aus dem Hut gezaubert hat, weil ihr die Presse ein Mikrofon ins Gesicht gehalten hat – und sie etwas erzählen sollte. So läuft das in der Regel nicht.
Ich habe mich hingesetzt und bin in der Zeit rückwärts gelaufen. Dabei hab ich mir offizielle und öffentlich zugängliche Akten angesehen und konnte mich bis zu einer Innenministerkonferenz im Jahr 2020 durcharbeiten, bei der scheinbar der Ursprung des Pilotprojekts der Berliner Polizei zu vermuten ist. Meine Ergebnisse liste ich euch hier auf – zeitlich sortiert und mit den enstsprechenden Dokumenten belegt.
1. Dezember 2020 – Die Amokfahrt von Trier
Am 1. Dezember 2020 fährt ein Mann mit einem Geländewagen gezielt durch die Trierer Fußgängerzone und tötet mehrere Menschen. Die Tat wird zum unmittelbaren Anlass für eine länderübergreifende Beschäftigung mit der Frage, wie potenzielle Amokläufer und Attentäter frühzeitig erkannt werden können.
Nur wenige Tage später beauftragt die Innenministerkonferenz die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, Vorlage 17/6324, 17.01.2022
Pressemitteilung: Projekt PreRiskoP kommt in ganz NRW zum Einsatz
Dezember 2020 – FAVAA
Auf ihrer 213. Sitzung vom 9. bis 11. Dezember 2020 beauftragt die Innenministerkonferenz die Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung von potenziellen Amokläufern und Attentätern zur Verhinderung von Amoktaten und Anschlägen“ (BLAG FAVAA). Die Arbeitsgruppe arbeitet professionsübergreifend und interdisziplinär unter Beteiligung von Behörden und Wissenschaft.
BT-Drs. 21/2387, S. 16–17
Februar 2023 – Ernstzunehmende Kritik der Sozialpsychiatrischen Dienste NRW
Besondere Aufmerksamkeit möchte ich dabei auf eine Stellungnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste aus NRW vom 6. Februar 2023 richten. Diese berichten von erheblichen Irritationen bei der Zusammenarbeit mit der Polizei und hinsichtlich der an sie herangetragenen Erwartungen.
Besonders heben sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den Diensten und ihren Klient:innen hervor. Dieses könne erheblich beeinträchtigt werden, wenn der Eindruck entstehe, Informationen würden ohne Zustimmung der Betroffenen weitergegeben.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste wenden sich deshalb ausdrücklich gegen eine Aufweichung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht und gegen eine Vermischung der unterschiedlichen Aufgaben von Polizei und sozialpsychiatrischem Hilfesystem.
Stellungnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste NRW, 06.02.2023
Juni 2023 – Aus FAVAA wird FEBM
Auf der 219. Sitzung der Innenministerkonferenz vom 14. bis 16. Juni 2023 wird die weitere Befassung mit dem Thema in der neu eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ (BLAG FEBM) beschlossen.
Die bisherigen Arbeiten der BLAG FAVAA werden fortgeführt. Gleichzeitig wird der Auftrag erweitert: Nun werden ausdrücklich auch psychisch beeinträchtigte Menschen mit hohem Gewaltpotenzial betrachtet.
BT-Drs. 21/2387, S. 16–17
August/Dezember 2024 – Strukturen und Meilensteine
Im August 2024 liegt ein weiterer Sachstandsbericht der BLAG FEBM vor. Bei der 222. Innenministerkonferenz vom 4. bis 6. Dezember 2024 wird auf bereits erreichte Meilensteine sowie eine durchgeführte strukturelle Bund-Länder-Ist-Stand-Erhebung verwiesen. Eine weitere Berichterstattung wird für das Frühjahr 2025 vorgesehen.
222. IMK, TOP 41
2025 – Gesundheit wird ausdrücklich einbezogen
An der BLAG FEBM wirken auch Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsressorts der Länder mit. Dies betrifft insbesondere den Teilbereich „Umgang mit psychisch auffälligen Personen“. Die Arbeit erfolgt professionsübergreifend und interdisziplinär unter Beteiligung von Behörden und Wissenschaft. An der Stelle würde ich gerne ergänzend auf die Anfrage von Vasili Franco, Drs. 19/25864 vom 20. April 2026 hinweisen, wo zur Beteiligung angrenzender Ressorts im Kontext des Probebetriebs in Berlin eine Aussage getätigt wird.
BT-Drs. 21/2665, S. 21–22
2025 – Der Abschlussbericht liegt vor
Im November 2025 teilt die Bundesregierung mit, dass der Abschlussbericht der BLAG FEBM bereits erstellt ist und sich in der Gremienbefassung befindet. Anschließend soll sich der Schwerpunkt auf die Implementierung bundesweiter Netzwerkstrukturen verlagern. Beteiligt sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Inneres, Gesundheit und Justiz.
BT-Drs. 21/2665, S. 21–22
30. Januar 2026 – Hilfe und Gefahrenabwehr treffen aufeinander
Der Bundesrat fasst den Beschluss „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“.
Darin werden zwei Anliegen miteinander verbunden: Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen Hilfe, und nicht jede psychische Erkrankung führt zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten eines verbesserten Austauschs von Gesundheitsdaten und Informationen der Gefahrenabwehrbehörden geprüft und Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und weitere Behörden stärker miteinander vernetzt werden.
BR-Drs. 717/25, Beschluss vom 30.01.2026
30. Januar 2026 – Justiz, Gesundheit und Inneres
Am selben Tag wird das Konzept der BLAG FEBM in einem trilateralen Format zur Zusammenarbeit von Justiz-, Gesundheits- und Innenseite bei der Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgestellt. An dem Termin sind auch die Berliner Innen- und Gesundheitsverwaltung beteiligt.
Anfrage von V.Franco Drs. 19/25864
BR-Drs. 717/25
3. Februar 2026 – Berlin geht an die Öffentlichkeit
Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel beschreibt öffentlich ein bereits konkret strukturiertes mehrstufiges Verfahren. Das System sei im Austausch mit anderen Bundesländern entwickelt worden.
Vorgesehen ist ein dreistufiges Vorgehen: von einer ersten Prüfung anhand kurzer Kriterien über eine zentrale Risikoeinschätzung bis zu einer erweiterten individuellen Risikoanalyse beim Landeskriminalamt unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise.
Slowik Meisel äußert sich insbesondere so: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch.“
rbb24, 03.02.2026
März 2026 – Die öffentliche Beschreibung verschiebt sich
Am 26. März berichtet rbb24 über offene Fragen zum geplanten Pilotprojekt. Während das Vorhaben zunächst im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen kommuniziert worden war, erklärt die Innenverwaltung nun, das FEBM richte sich nicht speziell und ausschließlich an psychisch erkrankte Menschen, sondern grundsätzlich an Personen, bei denen ein Risiko für schwere Gewalttaten gesehen werde.
Offen bleiben zu diesem Zeitpunkt unter anderem Fragen nach den konkreten Kriterien, den Entscheidungszuständigkeiten und danach, wann psychologische beziehungsweise medizinische Expertise einbezogen wird.
rbb24, 26.03.2026
18. März 2026 – Kritik des Landesbeirats
Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht die Stellungnahme „Keine polizeiliche Erfassung psychisch kranker Menschen!“.
Er warnt insbesondere vor einer Vermischung von polizeilicher Gefahrenabwehr und fachlicher Bewertung psychischer Zustände. Zugleich fordert er Transparenz über Kriterien, Bewertungen, Entscheidungszuständigkeiten, gespeicherte Daten, Zugriffsrechte sowie Informations-, Widerspruchs- und Löschmöglichkeiten der Betroffenen.
Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin, Stellungnahme vom 18.03.2026
23. April 2026 – Die Innenverwaltung beschreibt die fachliche Grenze
In einer schriftlichen Antwort erklärt die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass Polizeivollzugskräfte keine Einschätzungen vornehmen, die psychologische Fachexpertise erfordern.
Die Prognose eines hohen Risikos für die Begehung einer schweren Gewalttat werde stets gemeinsam durch Polizeivollzugskräfte und approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit klinischer und forensischer Erfahrung vorgenommen – unabhängig davon, ob eine psychische Erkrankung vorliegt.
Zugleich betont die Senatsverwaltung, Menschen mit psychischen Erkrankungen seien grundsätzlich nicht gefährlicher als Menschen ohne psychische Erkrankung. Verfolgt werde bewusst ein unterstützender anstelle eines repressiven Ansatzes.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Schreiben vom 23.04.2026
April/Mai 2026 – Der Berliner Probebetrieb
Berlin erprobt das FEBM praktisch. Dabei werden Risikobewertungsbögen verwendet, die sich nach Angaben des Senats eng an den Vorgaben der BLAG orientieren. Mitarbeitende werden für unterschiedliche Stufen des Verfahrens geschult.
Die Datenverarbeitung im Rahmen des FEBM erfolgt in POLIKS; eine gesonderte Datenbank ist nach Angaben des Senats nicht vorgesehen.
Anfrage von V.Franco Drs. 19/25864
… und noch ein altes hässliches Lied:
psychische Erkrankung als personenbezogener Hinweis
Die Frage, wie, ob und warum überhaupt Informationen über psychische Erkrankungen in polizeilichen Informationssystemen behandelt werden, ist allerdings viel älter als die Frage nach der Ausgestaltung eines FEBM.
Bereits im Jahresbericht 2018 setzte sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisch mit dem personenbezogenen Hinweis „Psychische und Verhaltensstörungen“ (PSYV) auseinander. Sie äußerte erhebliche Zweifel an dessen Erforderlichkeit und verwies darauf, dass von psychisch erkrankten Menschen aufgrund ihrer Erkrankung im Regelfall keine polizeilich abzuwehrende Gefahr ausgehe.
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Jahresbericht 2018
Auch die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 5/2007 über die polizeiliche Behandlung psychisch kranker Personen zeigt, dass der polizeiliche Umgang mit psychischen Erkrankungen lange vor Einführung des FEBM Gegenstand eigener Regelungen war.
PPr Stab Nr. 5/2007
Die Besonderheit des Berliner Projekts scheint die Begriffsverschiebung zu sein. Zunächst verbindet man bereits in der Formulierung psychische Erkrankung und Gefahrenpotenzial. Nach umfangreicher Kritik und medialer Aufmerksamkeit verschwindet diese Kommunikation weitestgehend aus der Öffentlichkeit und man spricht durchweg von FEBM. Allerdings wurde zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle abschließend geklärt, wie nun das Verhältnis von psychischen Erkrankungen und Gefahrenabwehr innerhalb des FEBM ausgelegt ist. Auffällig ist dabei, dass man sich stets auf die Grundlagen des PsychKG beruft, man nicht müde wird, zu betonen, dass man weder Stigmatisierung betreibe, noch einen besonderen Fokus auf eine höchstvulnerable Gruppe legt. Dennoch behält man konsequent eine semantische Nähe zu den Themenfeldern, die im polizeilichen Kontext hauptsächlich den Umgang mit Menschen in der Krise oder psychischen Erkrankungen betreffen. Man MUSS daher die Frage stellen, inwieweit diese Thematik im FEBM eine Rolle spielt und wie genau sie ausgestaltet und abgesichert ist. Darauf gibt es bisher keine Antworten.
Und meine Fragen werden auch nicht weniger.

